Donnerstag, 08.11.2007
Zarenfamilie nicht Opfer politischer VerfolgungMoskau. Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag auf Rehabilitierung der Romanows als politisch Verfolgte zurückgewiesen. Es gäbe keine Hinweise auf politisch motivierte Repressionen seitens der damaligen Gerichte.
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Das Urteil geht auf eine Bitte zurück, die Großfürstin Maria Romanowa im Dezember 2005 an die russische Generalstaatsanwaltschaft gerichtet hatte. Als Beweis, die Zarenfamilie als Opfer politischer Verfolgung anzuerkennen, reichte sie eine Kopie der Entscheidung des Ural-Gebietsrats vom 17. Juli 1918 ein, die Romanows zu erschießen.
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Bereits im Februar 2006 hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, es könnten keine offiziellen Entscheidungen von Gerichts- oder anderen Staatsorganen nachgewiesen werden, die auf Verfolgungen aus politischen Gründen hinweisen.
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Ohne eine solche Beweislegung lasse die russische Gesetzgebung es nicht zu, die Ermordeten als Opfer politischer Repressionen anzuerkennen. Der Mord in der Nacht auf den 18. Juli 1918 in Jekaterinburg sei, so verkündet der Oberste Gerichtshof nun in seiner Revision, ein vorsätzlicher Mord mit mutmaßlichem politischem Hintergrund gewesen, begangen von Personen, die dafür keine entsprechenden gerichtlichen oder administrativen Vollmachten besaßen.
(sb/.rufo/St. Petersburg)
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