Wodka-Gelage vor Fahrtantritt sind aber auch weiterhin nicht ratsam: Der Grenzwert für das Fahren unter Alkoholeinfluss wird in Zukunft bei 0,3 Promille pro Liter Blut gesetzt respektive 0,15 mg pro Liter Luft beim Ausatmen.
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die Beweisführung bei Verkehrsverstößen: Ab dem 1. Juli werden auch die Aufzeichnungen von mobilen wie stationären Foto- und Videokameras als Grundlage für Bußgeldverfahren zugelassen.
Bislang gab es in Russland deshalb zum Beispiel keine Blitzlicht-Ampeln. Die Verkehrspolizei erklärte, dass an den Straßen schon vielerorts neue Überwachungsanlagen installiert seien.
Zur kilometerlangen Partymeile machten die Moskauer die Hauptverkehrsstraße Twerskaja nach dem 3:1 Sieg über die Niederlande. Bis 05.00 Uhr morgens war kein Durchkommen. Mehr Fotos gibt es hier >> (Foto: Jahn/.rufo)
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