Donnerstag, 14.08.2008
Russland: Genozid-Ermittlungen in SüdossetienMoskau. Das Untersuchungskomitee der russischen Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Tatbestands eines möglichen Genozids angestrengt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in Südossetien lebende russische Bürger möglicherweise Opfer eines Genozids geworden sein könnten.
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Den Tätern, sollte der Straftatbestand bewiesen und die Täterschaft jemals festgestellt werden können, droht nach russischem Strafrecht lebenslange Haft.
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Der Völkermord ist ein Straftatbestand, der im Völkerstrafrecht entstanden und in viele nationale Rechtsordnungen eingegangen ist. Die UN-Konvention gegen Völkermord definiert ihn in Artikel zwei als eine Handlung in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Zu den Handlungen zählt die Konvention unter anderem das Töten der Gruppen-Mitglieder, aber auch die Zufügung von schweren körperlichen und seelischen Schäden.
Die Initiative für die Untersuchung war vom russischen Regierungschef Wladimir Putin ausgegangenen. Bei einem Treffen mit dem russischen Präsidenten am 10. August hatte er über die Lage in Südossetien berichtet. Das Vorgehen, gegen russische Bürger in Südossetien, so Putin, ähnele einem Genozid.
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Der amtierende Präsident Dmitri Medwedew hatte daraufhin Ermittlungen durch das Untersuchungskomitee der Staatsanwaltschaft zugestimmt. Ich werde natürlich einen solchen Ukas unterschreiben. Die Staatsanwaltschaft muss alle Fälle aufklären. Es geht um die Schicksale unserer Bürger. Wir alle sind für sie verantwortlich.
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Mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens antwortet Russland auch auf die ebenfalls noch nicht belegten Vorwürfe der USA, Russland verhindere nicht, dass Städte in Südossetien geplündert würden.
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