Montag, 13.08.2007
Russe muss vor Gericht beweisen, dass er nicht tot istTscheljabinsk. Ein Gericht in Tscheljabinsk muss sich mit dem ungewöhnlichen Fall eines Rentners beschäftigen, der von schludrig arbeitenden Beamten versehentlich für tot erklärt worden ist. Eine Gerichtsentscheidung ist der einzige Weg, die versehentlich ausgestellte Sterbeurkunde für ungültig zu erklären.
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Der 1940 geborene Nikolaj Iwanowitsch Putschkow wurde für tot erklärt, nachdem ein zwölf Jahre jüngerer Namensvetter in dessen eigener Wohnung tot aufgefunden worden war. Nachbarn hatten den Mann auch richtig identifiziert.
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Als ein Kriminalbeamter die Personaldaten im Melderegister abglich, zog er zur Ausstellung der Sterbeurkunde jedoch versehentlich die Passdaten des älteren Putschkow heran. Da sich der Tote schnell mit einer entsprechenden Eingabe bei Gericht meldete, konnte die unweigerlich folgende Einstellung der Rentenzahlungen noch gestoppt werden, teilte das Gericht mit.
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Die Wohnungsverwaltung hatte die Anmeldung des vermeintlich Verstorbenen allerdings bereits gestrichen. Sobald die Gerichtsentscheidung über die fehlerhafte Ausstellung der Dokumente in Kraft getreten ist, kann das Opfer der Verwechslung alle daraufhin getroffenen Entscheidungen rückgängig machen.
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Die am Verfahren beteiligte Staatsanwaltschaft prüft dabei parallel, wie es zu dem Fehler kommen konnte. (ld/rufo/St.Petersburg)
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