Dienstag, 20.11.2007
Oberster Gerichtshof: Putin darf kandidierenMoskau. Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die Klage der Oppositionspartei SPS abgewiesen, den russischen Präsidenten als Kandidat von der Wahl zur Staatsduma am 2. Dezember auszuschließen.
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Nach einer fünfstündigen Sitzung verkündete das Gericht sein Urteil, die Urteilsbegründung blieb zunächst aus. Ein Vertreter der Partei Einiges Russland, für die Putin kandidieren will, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung und sprach von einer objektiven gerichtlichen Untersuchung.
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Boris Nadeschdin von der SPS bemängelte dagegen, dass der Prozess nicht regelgemäß verlaufen sei. So sei weder Putin noch ein von ihm ermächtigter Vertreter erschienen. Zuvor hatten Vertreter von Einiges Russland, der Zentralen Wahlkommission und der Generalstaatsanwaltschaft für eine Ablehnung der Klage plädiert.
(sb/.rufo/St. Petersburg)
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