Donnerstag, 09.02.2006
Keine Verwarnung gegen Chodorkowski im StraflagerMichail Chodorkowski ist zu Unrecht von der Lagerleitung wegen unerlaubten Verlassens seines Arbeitsplatzes verwarnt worden, entschied auf Antrag der Anwälte Chodorkowskis ein Gericht in Krasnokamensk (Gebiet Tschita, Sibirien). Michail Chodorkowski war erstmals im Dezember 2005 verwarnt worden, weil er seinen Platz an einer Nähmaschine verlassen hatte. Die Verwarnungen spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob einem Lagerhäftling nach einem halben Jahr Strafverbüßung Hafterleichterungen zugesprochen werden können oder nicht.
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Die Verwarnungen haben daher auch Bedeutung für eine mögliche frühere Entlassung aus der Haft.
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Chodorkowski war am 24.Januar ein zweites Mal von der Lagerleitung wegen unerlaubten Besitzes von Dokumenten verwarnt und für fünf Tage in Einzelhaft gesteckt worden. Auch gegen diese Verwarnung haben die Anwälte des Ex-Oligarchen Einspruch erhoben. Das Gericht hat darüber bisher njoch nicht entschieden.
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Bei einem Gespräch mit spanischen Journalisten hatte Wladimir Putin Anfang der Woche erklärt, er habe von den Verwarnungen gegen Chodorkowski aus den Fragen der Journalisten erstmals gehört. Im übrigen sei ein Straflager kein Erholungsheim.
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(gim/.rufo)
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