Montag, 21.05.2012
Duma schützt Bankgeheimnis vor Russlands FinanzamtMoskau. Der Kontostand von Privatpersonen bleibt für das Finanzamt geheim. Das Haushaltskomitee der Duma hat eine vom Finanzamt eingebrachte Lüftung des Bankgeheimnisses abgelehnt. Ausgenommen sind internationale Anfragen.
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Der Leiter des Ausschusses Andrej Makarow erklärte, die Abgeordneten seien gegen "die Auflösung des Bankgeheimnisses einfach so". Ihm sei unklar, wozu die Steuerbehörde die Infos über Bewegungen auf dem Kontostand von Privatpersonen brauche. Immerhin könne das Geld auf dem Konto nur von einem Gericht eingefroren werden.
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"Ist nur interessant mal zu schauen, wer was hat?", fragte der Abgeordnete von der Regierungspartei Einiges Russland. Da der Ausschuss die Änderungen verworfen hat, ist es unwahrscheinlich, dass die Duma den vom Finanzministerium eingebrachten Neuerungen zustimmt.
Das Finanzamt hat aber immerhin die Möglichkeit, bei den Banken den Kontostand von Unternehmern und juristischen Personen abzufragen.
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Zudem wird sie auch die Chance bekommen, bei einigen Privatpersonen aufs Konto zu schielen. Allerdings nur in dem Fall, wenn eine entsprechende Anfrage von ausländischen bevollmächtigten Organen vorliegt und Russland mit dem entsprechenden Staat eine Übereinkunft über den Austausch von Informationen geschlossen hat.
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Unter anderem betrifft das nun die Schweiz mit der Russland ein Abkommen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung geschlossen hat. Bisher haben Banken die Aufforderung, solche Daten offen zu legen, ignoriert.
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