Mittwoch, 09.12.2009
Ausreiseverbot bei Mini-Schulden wird begrenztMoskau. Wer in Russland unbeglichene Schulden hat, kann möglicherweise bei der Passkontrolle an einem Grenzübergang aufgehalten werden. Der Gerichtsvollzieherdienst FSPP will an dieser Praxis unbedingt festhalten.
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Allerdings bemüht sich die Behörde, Eintreibungsverfahren für Beträge von weniger als 2000 bis 5000 Rubel (45 bis 110 Euro) nicht mehr zu eröffnen, erklärte der Chef der Moskauer Abteilung der Behörde Ferdauis Jussupow. Eine Ausnahme davon seien aber Alimente-Schulden, die in jeder Höhe mit Priorität eingetrieben würden.
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Gegenwärtig würde an einem Gesetz gearbeitet, dass bei ausstehenden Beträgen von weniger als 500 Rubel (ca. 11 Euro) kein Verfahren mehr eröffnet werden kann. Der Moskauer FSPP-Chef, begrüßte auf einer Pressekonferenz diese Maßnahme obwohl sich seine Behörde bisher immer gegen eine Untergrenze gewandt hatte.
Derartige Bagatell-Verfahren würden etwa zehn Prozent aller Vorgänge ausmachen und damit eine beträchtliche anzahl Personal binden.
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Laut Jussupow müssen Schuldner damit rechnen, dass sie nach Bezahlung ihrer Außenstände noch drei bis vier Tage auf den Sperrlisten jener Personen stehen, denen die Ausreise aus Russland verweigert wird. Die Reisesperre bei überfälligen Alimenten oder Steuern ist seit 2008 gesetzlich verankert.
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Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Fälle, in denen völlig arglosen Bürgern die Ausreise verweigert wurde. So platze der Tunesien-Urlaub einer Petersburger Familie, weil der Vater vor 14 Jahren einmal die Kraftfahrzeugsteuer für ein Motorrad schuldig geblieben sein soll. Es ging um einen Betrag von 169 Rubel (weniger als 4 Euro).
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In mindestens zwei Fällen verklagten Bürger mit Erfolg die FSPP auch schon auf Schadenersatz für geplatzte Reisen. Die Gerichtsvollzieher hatten ihre Zahlungs-Aufforderungen zuvor nicht an die richtigen Adressen geschickt.
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