St. Petersburg. Im Golf-Emirat Katar hat ein Berufungsgericht das Urteil gegen die zwei russische Geheimagenten in Kraft belassen. Sie waren wegen des Mordanschlags auf den tschetschenischen Exil-Politiker Selimchan Jandarbijew zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Russland will nun versuchen, eine Heimkehr der beiden Agenten zu erwirken.
Hätte das Berufungsgericht dem Ansinnen der Verteidigung der beiden Russen zugestimmt, hätte eine Neuverhandlung des Bombenattentates vom 13. Februar angesetzt werden müssen.
Das Berufungsgericht ist die höchste juristische Instanz in Katar, das Urteil ist damit endgültig. Allerdings könnte Emir al-Thani noch eine Begnadigung aussprechen. Dies gilt – zumindest in absehbarer Zeit – jedoch als wenig wahrscheinlich, da Jandarbijew als persönlicher Gast des Staats-Chefs mit seiner Familie in der Hauptstadt Doha lebte.
Die Anwälte der beiden Russen erklärten nach der Verhandlung, sie wollen nun erreichen, dass Katar einer Überstellung der beiden Verurteilten an Russland zur Verbüßung der Strafe in der Heimat zustimmt. Eine solche Überstellung sei sowohl vom internationalen wie nationalen Recht Katars gedeckt.
Auch das russische Außenministerium erklärte, seine „entschlossenen Bemühungen um eine Heimkehr unserer Bürger“ gingen weiter. Die Gerichtsentscheidung selbst wurde von russischer Seite offiziell nicht kommentiert, sondern nur „zur Kenntnis genommen“.
(ld/.rufo)
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