Moskau. Der russische Oberste Gerichtshof hat am Freitag überraschend das milde Urteil gegen den Armee-Oberst Jurij Budanow aufgehoben, der in Tschetschenien eine junge Frau ermordet hatte. Das Gericht kam damit einer Beschwerde der Eltern der Tschetschin Elsa Kungajewa nach. Das Militärgericht im südrussischen Rostow-am-Don, das Budanow in einem ersten Prozess für unzurechnungsfähig erklärt hatte, muss nun erneut über den Fall verhandeln. Budanow muss vorerst weiter in einem Untersuchungsgefängnis in Rostow bleiben.
Der Oberste Gerichtshof befand, das Urteil gegen den ranghöchsten russischen Militär, der bislang wegen Kriegsverbrechen in Tschetschenien vor Gericht stand, sei „unbegründet“. Während des Prozesses habe es erhebliche Verstöße gegen die Verfahrensordnung gegeben.
Budanow hatte die 18jährige Tschetschenin im März 2000 aus ihrem Elternhaus verschleppen lassen und sie nach einem brutalen Verhör ermordet. Der Oberst rechtfertigte seine Tat damit, Kungajewa sei eine Scharfschützin der tschetschenischen Rebellen gewesen. In dem Urteil vom 31. Dezember des vergangenen Jahres wurde die Einweisung Budanows in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verfügt.
Die Staatsanwaltschaft und die Eltern der ermordeten Tschetschenin sowie deren Anwalt hatten gefordert, den Militär für schuldfähig zu erklären und wegen Mordes zu verurteilen. Menschenrechtler und die prorussische Verwaltung Tschetscheniens hatten das Urteil im Budanow-Prozess scharf kritisiert. Mit dem De-Facto-Freispruch werde sowohl der russischen Armee, als auch der tschetschenischen Zivilbevölkerung ein fatales Signal gegeben, hieß es damals.
(epd/kp).
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