Moskau. Die russische Militärstaatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Oberst Jurij Budanow Berufung eingelegt. Die Anklage sei weiter der Ansicht, dass Budanow in vollem Umfang für den von ihm begangenen Mord an einer tschetschenischen Zivilistin bestraft werden müsse. Das Militärgericht im südrussischen Rostow am Don hatte Budanow am 31. Dezember von dem Mordvorwurf freigesprochen, weil er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Der Offizier muss in eine geschlossene Nervenheilanstalt eingewiesen werden.
Budanow hatte die 18-jährige Tschetschenin Elsa Kungajewa im März 2000 aus ihrem Elternhaus verschleppt und nach einem Verhör erwürgt. Die Anklage hatte zwölf Jahre Haft für Budanow gefordert. Auch die Eltern der ermordeten jungen Frau, die in dem Prozess als Nebenkläger auftraten, wollten nach Angaben ihres Anwaltes Berufung gegen das Urteil einlegen. Budanow war der erste hohe russische Offizier, der wegen Kriegsverbrechen in Tschetschenien vor Gericht gestellt wurde. Der Prozess war international auf große Beachtung gestoßen.
(epd/kp).
|