Von Lothar Deeg, St. Petersburg/München. Über dem “Russischen Haus” an der Berliner Friedrichstraße braut sich Ungemach zusammen: Ein bayerischer Unternehmer hat in Berlin Strafanzeige wegen Betrugs, Geldwäsche und Steuerhinterziehung gestellt. Sein Vorwurf: Gewerbeflächen in dem hässlichen Gebäudeblock in bester Citylage werden von jemanden vermietet, der dazu gar nicht berechtigt ist. Und dieser Vermieter zahle in Deutschland keine Steuern – das Geld verschwinde vom Finanzamt unbemerkt in Richtung Russland.
Dabei würde Franz J. Sedelmayer aus Pullach bei München die Mieteinnahmen der Geschäfte und Büros in dieser Immobilie gerne pfänden: Wegen eines vor acht Jahren in St. Petersburg spektakulär geplatzten Joint-Ventures hat er mit dem russischen Staat ein millionenschweres Huhn zu rupfen. Damals beschäftigte sich Sedelmayer mit nichts weniger als dem Verkauf von Gerätschaften für Anti-Terror-Einheiten und Geheimdienste – und residierte in einer alten Villa in elitärer Lage. Doch dann wurden seine Firma und das Haus beschlagnahmt, angeblich weil Boris Jelzin die Villa als Petersburger Stadtresidenz brauchte. Nun führt Sedelmayer in Berlin einen seiner Gegenschläge gegen das russische Kulturinstitut, dem er zudem unlautere Geschäfte unterstellt.
Sedelmayers Strafanzeige gegen Unbekannt „wegen des Verdachts auf banden- bzw. gewerbsmäßigen Betrug, der Untreue, der Geldwäsche und der Steuerverkürzung“ ging am 14. Februar an die Staatsanwaltschaft Berlin und das Finanzamt Mitte-Tiergarten. Ganz so unbekannt sind Sedelmayer die potentiellen Verdächtigen allerdings nicht: In dem Schreiben, das aktuell.RU vorliegt, nennt er von ihm ermittelte „mögliche unberechtigte Vermieter“: In der Mehrzahl handelt es sich dabei um Namensvariationen jener Selbstdefinition, mit der sich das russische Kulturinstitut auf seiner Webseite selbst vorstellt: „Das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur ist eine ausländische Vertretung des Russischen Zentrums für internationale wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit bei dem Außenministerium der Russischen Föderation“ – letzteres auch bekannt als „Rossarubeshcentr“, dem russischen Gegenstück zum deutschen Goethe-Institut. Wenn etwas dran ist an den Vorwürfen des Pullacher Unternehmers, dann wird es demnächst im Gebälk der mühsam herangepeppelten deutsch-russischen Beziehungen mächtig knirschen.
Wem gehört das Russische Haus?
Sedelmayer begründet seine Vorwürfe auf dem – durchaus verworrenen – Eigentumsstatus des „Russlandhauses“ zwischen Jäger-, Friedrich- und Taubenstraße. Dem aktuellen Grundbuch zufolge gehört die Liegenschaft heute der Bundesrepublik Deutschland. Die Regierung der Sowjetunion sicherte sich für ihr einst üppig dimensioniertes Wissenschafts- und Kulturdomizil in der DDR in der Zeit der Wende nach einigem Hinundher ein „unentgeltliches und unbefristetes Nutzungsrecht“. Dieses wurde 1992 auf die Russische Föderation umgeschrieben. Doch 1993 vermerkten die deutschen Behörden dagegen einen „Amtswiderspruch zugunsten des unbekannten Rechtsnachfolgers“ , da die Aufteilung des UdSSR-Erbes zwischen den GUS-Staaten noch nicht geklärt war. Das ist sie formell bis heute noch nicht, denn ein entsprechendes Abkommen wurde von der Ukraine noch nicht ratifiziert. „Deutschland als Eigentümer der Liegenschaften wäre eigentlich gehalten gewesen, einen amtlichen Verwalter einzusetzen ... um Missbrauch und somit Schäden zu verhindern und mindestens die Liegenschaften und evtl. Einnahmen hieraus vor dem Zugriff unberechtigter Dritter für den zukünftig Berechtigten zu sichern“, so Sedelmayer.
Tatsächlich blieb die riesige Immobilie in stillem deutsch-russischem Einverständnis dem in Berlin insgesamt wenig präsenten staatlichen Kulturinstitut zur Nutzung überlassen. Mitte der 90er Jahre musste Russland seine Ansprüche vor Gericht gegen eine Immobilienfirma aus Kronberg/Taunus verteidigen, die mit russischen Komplizen bis hinauf zum damaligen Presseminister die dortigen Mieteinnahmen umleiten wollte. Nun gibt es neuen Ärger.
Sedelmayers Ansprüche an den Kreml
Als Berechtigten in Sachen Mieteinnahmen sieht Sedelmayer im jetzigen Fall vor allem sich selbst: Das Kammergericht Berlin bestätigte ihm vor zwei Jahren, dass er in Deutschland gegenüber der Russischen Föderation Ansprüche in Höhe von 2,35 Millionen Dollar plus 10 Prozent Zinsen seit November 1996 sowie 495.000 schwedischer Kronen geltend machen könne. Einen entsprechenden Schiedsspruch hatte ein Stockholmer Schiedsgericht 1998 erlassen – noch unter Berufung auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und der Sowjetunion. „Ich bin per Präsidialdekret No. 635-rp vom 14.12.1994 enteignet worden“, so Sedelmayer. Ihm zufolge summieren sich seine anerkannten Forderungen an den russischen Staat inzwischen auf etwa 5 Millionen Dollar „sowie 39 Millionen Dollar aus einem noch anhängigen anderen Verfahren“.
Geschäfte mit James-Bond-Equipment
Sedelmayers Ansprüche beruhen auf dem Action-Thriller-reifen Ende eines 1991 gegründeten Gemeinschaftsunternehmen mit der Petersburger Polizei: Die Firma KOC beschäftigte sich mit dem Import von amerikanischen Ausrüstungsgegenständen für russische Ordnungshüter bis hin zu Spezialeinheiten. Der Firmenprospekt von damals beinhaltete alles vom Kugelschreiber mit verstecktem Mikrofon über Laservisiere für Scharfschützen bis zum Mannschaftswagen für Anti-Terror-Trupps. Auch betrieb KOC damals den mit 150 Mitarbeitern größten privaten Wach- und Sicherheitsdienst in der Stadt.
Als Firmendomizil hatte die Polizeibehörde GUWD eine „K-4“ genannte exklusive Immobilie in das Geschäft eingebracht: die 1908 vom Jugendstil-Architekten Roman Meltzer als eigene Vorstadtresidenz auf der exquisiten Steininsel errichtete Villa ist ein verwunschen-verwachsenes vielstöckiges Holzhaus im altrussischen Stil, das die Petersburger bewundernd „das Märchenhaus“ nennen. Sedelmayer renovierte das Gebäude auf eigene Kosten und richtete dort die Zentrale für sein Unternehmen und die Wachmannschaften ein.
Der Rausschmiss aus dem “Märchenhaus”
Doch schon ein Jahr später verbot ein neues Gesetz den russischen Ordnungshütern, sich offiziell an kommerziellen Geschäften zu beteiligen. Der russische Geschäftsanteil musste an die städtische Vermögensverwaltung überschrieben werden. Dies missfiel wohl manchen GUWD-Gewaltigen, hätte es für sie doch den Verlust des exklusiven Anwesens bedeutet. Daraufhin trat die russische Präsidentenadministration auf den Plan, die erklärte, gerade dieses Gebäude als Stadt-Residenz für Boris Jelzin zu benötigen. Sedelmayer verlangte adäquaten Ersatz, doch bald darauf bestand der Kreml schon pauschal auf der Liquidierung von KOC. Der Streit eskalierte schnell, nicht nur juristisch: Vorübergehend belauerten sich auf dem Gelände Sedelmayers Wachleute und Polizisten gegenseitig. „Wir waren knapp vor einem bewaffneten Konflikt“, sagte Sedelmayer damals. Letztlich endete KOC wie viele andere Joint-Ventures der wilden russischen Business-Gründerzeit auch: Der ausländische Partner kehrte, um Leib und Leben fürchtend, eines Tages besser nicht mehr nach Russland zurück. Der Stärkere hatte gesiegt.
Bevor Putin die Seiten wechselte ...
Allerdings wollte sich der Jungunternehmer mit dem vom Kreml verfügten Verlust seiner Investitionen nicht abfinden: Seine Forderungen gegen den russischen Staat versucht er in über zehn Zwangsvollstreckungsverfahren in Deutschland und Schweden einzutreiben, „bis auch der letzte Dollar Schulden bezahlt ist“. Anders als das Schweizer Unternehmen Noga, das sich schlagzeilenträchtig, aber vergeblich mühte, in Frankreich ein russisches Segelschulschiff und die auf einer Luftfahrtmesse gezeigten Düsenjäger beschlagnahmen zu lassen, konzentriert sich Sedelmayer auf Zwangsvollstreckungen an russischen Konten und laufenden Zahlungen. So hat er neben den Vermietungen im „Russischen Haus“ den Geldverkehr der Bundesbank und sogar die Zahlungen der Lufthansa für russische Überflugrechte ins Visier genommen. Über seine bisherigen Erfolge dabei schweigt er sich allerdings aus. Originell an seinem Fall sei jedenfalls, so Sedelmayer gegenüber aktuell.RU in München, dass ihm damals ein durchaus wohlgesonnener Petersburger Vizebürgermeister selbst zur Klage gegen den Kreml geraten habe. Der Mann war Jurist – und hieß Wladimir Putin.
Finanz- und Außenamt werden hellhörig
Bei seinen Recherchen über die Berliner Immobilie will Sedelmayer nun nicht nur erfahren haben, dass die Vermietungen durch das „Haus der Wissenschaft und Kultur“ und andere Figuranten rechtlich fragwürdig seien. Sondern auch, dass die Berliner Finanzbehörden keine Ahnung davon haben, dass dort überhaupt jemand Mieten von Kinos, Büros und Boutiquen kassiert, weil nichts dergleichen versteuert würde. Beim Finanzamt sei man „durchaus positiv überrascht“ gewesen, davon zu erfahren, so Sedelmayer. Darüber hinaus würde das Geld „über eine deutsche Großbank mit Filiale in Berlin-Mitte widerrechtlich gewaschen“. Als Anfangsverdacht schien ihm dies ausreichend für eine Anzeige – ein Schritt, den ihm zuvor auch das deutsche Außenministerium für diesen Fall nahe gelegt hat. Darüber hinaus prüft das Außenamt auf Sedelmayers Informationen hin jetzt selbst die Eigentumsverhältnisse an der Friedrichstraße.
Russisches Haus: Kein Problem, kein Kommentar"
Im „Russischen Haus“ selbst will man von Sedelmayers Strafanzeige nichts wissen. RHWK-Direktor Anatoli Boguschewski erklärte per Fax gegenüber aktuell.RU, er werde eine ihm nicht bekannte Strafanzeige „gegen Unbekannt“ nicht kommentieren. Er sei aber zuversichtlich, dass sich die Angelegenheit „nach Lage der Dinge“ bald erledige, sobald die „zuständige Behörde“ sich mit der Klärung der Anschuldigungen befasse.
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Im Internet |
• Webseite des Russischen Hauses
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Sedelmayer versuche, so Boguschewski, „nachdem er auf zivilrechtlichem Wege keinen Erfolg hatte, die Strafverfolgungsbehörden und die Presse für die Durchsetzung seiner Ziele zu nutzen“. Und weiter zeigte der russische Botschaftrat seine deutsche Rechtskenntnis: „Dabei müsste ihm eigentlich bekannt sein, dass § 164 StGB vor falscher Verdächtigung schützt“. Das stimmt: Wer einen anderen per Anzeige „wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat ... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Sedelmayer vs. „Russisches Haus“ – oder auch umgekehrt? Die Wette gilt: aktuell.RU wird über die weitere Entwicklung des Falles berichten.
(ld/.rufo)
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