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Wer russische Kinder hat, darf auf Erleichterungen bei Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung hoffen (Foto: Archiv/.rufo)
Wer russische Kinder hat, darf auf Erleichterungen bei Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung hoffen (Foto: Archiv/.rufo)
Mittwoch, 17.06.2009

Ausländern wird der Zuzug nach Russland erleichtert

Moskau. Der Föderationsrat hat Erleichterungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Russland oder gar der russischen Staatsbürgerschaft beschlossen. Die Regelung betrifft aber nur einen begrenzten Kreis.

In erster Linie gilt die Regel für Ausländer, die eine Familie in Russland gegründet haben. Wer gemeinsame Kinder mit einer russischen Frau (oder einem russischen Mann) hat, kann darauf hoffen, leichter an einen russischen Pass zu kommen. Voraussetzung ist, dass er/sie das Sorgerecht für das Kind hat und dieses einen russischen Pass.

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Bürokratische Hürden für Ausländer


Die Einbürgerung von Ausländern in Russland ist ein kompliziertes, von bürokratischen Hindernissen übersätes Unterfangen. Selbst eine Aufenthaltserlaubnis zu ergattern, um nicht jedes Jahr oder sogar Halbjahr ein neues Visum beantragen zu müssen, ist keineswegs einfach. Hinzu kommt, dass es für jedes Land eine bestimmte Quote gibt, die nicht überschritten werden darf.

Das neue Gesetz, das am Mittwoch vom Föderationsrat abgesegnet wurde, erlaubt es Vätern und Müttern russischer Kinder das so genannte „vereinfachte Verfahren“ zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft zu gehen. Sie sind zudem nicht mehr von der Quotenregelung abhängig.

Gesetz soll Kindern helfen


Die Gesetzesänderung soll vor allem den Kindern zugute kommen. Nach Ansicht der Gesetzesinitiatoren wird damit das in der Menschenrechtskonvention der UN verankerte Recht des Kindes auf eine Familie gestärkt. Wer russische Kinder hat, die bereits älter als 18 Jahre sind, die aber wegen einer Behinderung nicht auf eigenen Beinen stehen können, soll daher ebenfalls Erleichterungen bei Aufenthaltsgenehmigung oder Einbürgerung bekommen.

Bisher gab es drei Personengruppen, denen der Zuzug nach Russland erleichtert wurde: Personen, deren Eltern Russen sind und in Russland leben; Bürger der ehemaligen Sowjetunion, die in einer Ex-Sowjetrepublik leben; und Personen, die in Russland einen Schul- oder Hochschulabschluss gemacht haben.




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(Topfoto: Archiv/.rufo)






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