Paris. Ein französisches Gericht erfährt derzeit besonders anschaulich, dass Papier geduldig ist. Gegenstand der Verhandlung sind Wertpapiere aus der Zarenzeit. Das Gericht muss entscheiden, ob die beiden Rating-Agenturen Standard and Poors und Moody’s französischen Haltern von Anleihen aus der Zarenzeit Schadensersatz zahlen müssen.
Das Delikt der Kreditbewerter: Die Agenturen hatten bei der Bewertung von Russlands Kreditwürdigkeit einen Hinweis der Association Francaise des Porteurs d‘Emprunts Russes (AFPER) auf unbezahlte Schulden aus der Zarenzeit nicht berücksichtigt. Die AFPER fordert nun von den beiden Agenturen 2,7 Milliarden Euro Kompensation für den entstandenen moralischen Schaden.
Die sowjetische Regierung hatte nach der Oktoberrevolution von 1917 die Schulden des Zarenreichs nicht anerkannt, die Anleihen wurden wertlos. Damit wollen sich die Mitglieder der AFPER nicht zufriedengeben. Sie fordern von der russischen Regierung die Rückzahlung der Anleihen inklusive Zinsen.
Dass die Gläubiger am sechsten April vor Gericht Recht bekommen, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Offiziell wurde die Frage der russischen Schulden in einem bilateralen Vertrag mit Frankreich 1996 beseitigt. Russland verpflichtete sich zur Zahlung von 450 Millionen Dollar, dafür verzichtete Frankreich auf alle Ansprüche,die auf die Zeit vor 1945 zurückreichen. Die 1994 gegründete AFPER erkennt dies Verträge alledings nicht an. Die vereinbarte Summe entspricht laut der Gläubervereinigung nur einem Prozent der russischen Schulden in Frankreich.
Die Urteilsverkündung ist für den sechsten April angesetzt. Eine Berufung ist nicht möglich.
(mb/.rufo)
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