St. Petersburg. Der Wahlkampf von Vizegouverneurin Anna Markowa steht unter einem schlechten Stern. Die Rechtmäßigkeit der Registrierung ihrer Kandidatur zu den Gouverneurswahlen am 21. September ist immer noch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Drei Wochen vor der Wahl ist dies nicht gerade die beste Art von Werbung. Und nun wurde in einer Druckerei im Leningrader Gebiet auch noch die Auflage ihrer Wahlzeitung von der Miliz konfisziert.
Die Verhaftung des Wahlkampfblattes erfolgte auf Anzeige von Michail Mozak, dem stellvertretenden Generalgouverneur der Nordwest-Region. Er wurde bei der Staatsanwaltschaft vorstellig, weil in der Zeitung ohne seine Genehmigung ein Foto von ihm erscheinen sollte. Im Wahlkampfstab von Markowa hält man dem entgegen, dass das Bild aus dem Internet stamme, zu dem ja jeder freien Zugang habe. Wie dem auch sei – Mozak gehört zum „Lager“ von Markowas Haupt-Konkurrentin im Wahlkampf, Valentina Matwijenko. Hinter der Anzeige stehen also handfeste politische Interessen.
Der Direktor der Druckerei in Kirischi im Leningrader Gebiet war am Donnerstag vor den Staatsanwalt geladen worden, wo er eine Erklärung zum Druck der Zeitung abgeben musste. Daraufhin hatten Milizionäre die gesamte Auflage von 233.000 Exemplaren konfisziert. Am Freitag bekam die Druckerei jedoch nochmals den Auftrag, das Blatt zu drucken – dieses Mal ohne das besagte Foto. Im Wahlkampfbüro von Markowa verlautete, es sei eine weitere Million Exemplare der Zeitung in Arbeit, statt Foto mit der Aufschrift auf weißem Grund: „Hier war ein Bild von Michail Mozak“.
Diesen Vorfall könnte man als Nichtigkeit abtun, wenn er nicht so nahtlos in das traurige Bild passen würde, das der Wahlkampf der Vizegouverneurin abgibt. Alle Mühen um ein rundes und ganzheitliches Erscheinungsbild der starken Ex-Milizionärin scheinen umsonst. Die lärmende Demonstration von Skinheads vor dem Stadtgericht, die sich unlängst lauthals stark machten für „ihre Kandidatin“, besudelte ebenfalls ihren Ruf. Am schlimmsten ist aber die immer noch ungelöste Frage um die Rechtmäßigkeit ihrer Kandidatur.
Das Gericht verschob das Urteil in dieser Sache um eine weitere Woche. Es scheint ein erhebliches Problem zu sein, endgültig festzustellen, wie viel Prozent der eingereichten Unterschriften illegal waren (www.aktuell.RU berichtete). Waren es mehr als 25 Prozent oder weniger? Die nächste Verhandlung in dieser Frage ist auf den 11. September anberaumt. Wird auch dann kein Urteil gefällt, wird es immer wahrscheinlicher, dass Markowa sich mit dieser ungelösten Frage am 21. September zur Wahl stellen muss. Wahrhaft keine gute Voraussetzung für ein erfolgreiches Abschneiden.
(sb/.rufo)
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