St. Petersburg. Die Staatsduma hat einen Sündenbock für Terrorakt und Geiseltod gefunden: die Presse. Heute wurde – bereits in dritter Lesung – eine Änderung des Mediengesetzes verabschiedet, die die Berichterstattung über Antiterror-Einsätze deutlich einschränkt. Fraglich ist, wie das neue Gesetz ausgelegt wird: Betrifft es nur Momente wie die Moskauer Geiselbefreiungsaktion? Wenn – wie von offizieller Seite gerne formuliert - der ganze Tschetschenien-Krieg als „Antiterror-Operation“ zu gelten hat, dann sind in Zukunft kritische Worte darüber weitgehend verboten.
Die mit einer Mehrheit von 231 Stimmen gegen 106 angenommene Regelung verbietet die Verbreitung von Informationen, die der Durchführung einer Antiterror-Operation schaden können oder eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen darstellen. Auch dürfen keine Zitate mehr verbreitet werden, die eine Antiterror-Aktion behindern oder zum Widerstand gegen eine solche Maßnahme aufrufen. Tabu sind auch Angaben zur Person über die Beteiligten wie auch die Stabsmitglieder einer Antiterror-Aktion.
Einen Maulkorb bekommt die Presse auch hinsichtlich aller Informationen ungehängt, die die Technik und Taktik von Geiselbefreiungsaktionen betreffen. Verboten sidn auch Berichte über die Technologie der Herstellung von Waffen, Munition und Sprengstoffen.
Das Gesetz wurde von den Kreml-nahen zentristischen Parteien und der LDPR unterstützt. Die Kommunisten, Agrarier, die Liberalen und Jabloko stimmten weitgehend gegen die Gesetzesänderung. Der unanbhängige Deputat Sergej Juschenkow bezechnete das Gesetz als faktische Einführung der Zensur, das vor dem Verfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden müsse. In seiner momentanen Redaktion hemme das Gesetz „aufrichtige Journalisten“, über den Gang und die Folgen von Antiterror-Aktionen zu berichten, so Juschenkow.
Der Gesetzesänderung muss noch der Föderationsrat zustimmen.
(ld/rUFO)
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