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Straßburg gibt Russland und Yukos gleichermaßen recht und unrecht. (Foto: newsru.com) |
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Dienstag, 20.09.2011
Yukos gegen Russland: Straßburg gibt Konzern halb rechtStraßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Ex-Eignern des Ölkonzerns Yukos bescheinigt, Russland habe ihre Eigentumsrechte verletzt. Politische Motive erkennt Straßburg aber erneut nicht an.
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Bei der Steuerforderung gegenüber Yukos von 2000 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ernsthafte Verfahrensverletzungen entdeckt, heißt es am Dienstag in der Urteilsverkündigung. 2001-2003 seien aber keine Fehler gemacht worden.
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Zugleich erklären die Richter, es seien keine ausreichenden Beweise gefunden worden, dass Russlands Steuerforderungen an Yukos unbegründet waren und dass sie eine faktische Enteignung des Unternehmens zum Ziel hatten.
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Unregelmäßigkeiten, aber kein politischer Prozess
Straßburg sieht keine politischen Motive hinter den Forderungen des russischen Fiskus. Über einen Rekord-Schadensersatz von 98 Milliarden US-Dollar (etwa 71 Milliarden Euro, über so viel Geld wurde vor dem EGMR noch nie verhandelt) wollen die Straßburger Richter später entscheiden.
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Man wolle erst eine mögliche Einigung zwischen Yukos, seinem Ex-Manager Michail Chodorkowski (48) und der russischen Regierung abwarten, hieß es in dem am Dienstag in Straßburg verkündeten Urteil. Abgewiesen haben die Richter Beschwerden über eine Verletzung des Diskriminierungsverbots.
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Dieses Straßburger Urteil ist bereits das zweite zu Yukos. Ende Mai 2011 hatten die Richter Michail Chodorkowski Unregelmäßigkeiten bei seiner ersten Verhaftung 2005 bescheinigt, den ersten Yukos-Prozess aber nicht als politisch motiviert anerkannt, wie Chodorkowski ihn seit Jahren klassifiziert.
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Die russische Regierung ist zufrieden
Die Reaktion auf den Urteilsspruch in Straßburg ist in Russland selten einmütig sowohl die Regierung als auch Bürgerrechtler zeigen sich zufrieden. Aus dem Justizministerium verlautete laut Interfax am Dienstag:
«Das Gericht hat die Anschuldigungen an die Adresse Russlands, dass die Verfolgung von Yukos politisch motiviert und repressiv gewesen war, vollständig abgelehnt - ebenso eine angebliche Diskriminierung durch die russische Regierung.»
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Auch Russlands Bevollmächtigter am Gericht in Straßburg, Georgi Matjuschkin, zeigt sich zufrieden. «Das Gericht hat keine Verstöße gegen Artikel 18 der Menschenrechtskonvention gesehen und keine politische Verfolgung (von Yukos) anerkannt», sagte er. «Man muss die Begründung abwarten. Aber ich betone: Insgesamt bin ich mit dem Urteil zufrieden.»
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und die Menschenrechtler auch
Jelena Panfilowa vom Präsidentenbeirat für Menschenrechte, ist der Meinung, der EGMR habe richtig gehandelt und den politischen Aspekt außen vor gelassen. Es sei äußerst wichtig für das moderne Russland, dass Straßburg nach dem Inhalt der Klage geurteilt habe und nicht politisch.
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Oleg Orlow, Vorsitzender von Memorial, sieht im Straßburger Urteil die Bestätigung des Rechts russischer Bürger auf eine unabhängige und gerechte Behandlung vor Gericht. Er und seine Kollegen hätten ein derartiges Urteil erwartet.
Es sei dort nicht um den Oligarchen gegangen, sondern um das Recht eines jeden russischen Bürgers auf ein unabhängiges Gerichtssystem. Die beiden Yukos-Prozesse hält er aber nach wie vor für ungerecht.
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Dieser Ansicht ist auch Ljudmila Alexejewa, die Leiterin der Moskauer Helsinki-Gruppe, die den Yukos-Prozess als bestellt und politisch einschätzt.
(mit Material von dpa)
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