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Michail Chodorkowski und Platon Lebedew wollen ihr Recht auf Freilassung auf Bewährung durchsetzen - doch die Justiz stellt sich quer (Foto: TV/.rufo) |
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Dienstag, 07.06.2011
Chodorkowski nimmt zweiten Anlauf auf FreilassungMoskau. Michail Chodorkowski und Platon Lebedew haben ihre abgewiesenen Anträge auf einen Hafterlass auf Bewährung erneut bei Gericht eingereicht. Eile ist geboten - sonst können sie in die Provinz verlegt werden.
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Der Versuch der beiden Delinquenten der beiden Yukos-Prozesse, ihr Recht auf Hafterlass nach der Verbüßung der Hälfte der Strafe durchzusetzen, artet zunehmend in ein bürokratisches Hütchenspiel aus.
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Gestern sah ein Moskauer Bezirksgericht von einer Prüfung der Anträge auf Hafterlass ab, weil dafür angeblich nötige wichtige Dokumente fehlten: Das Gericht verlangte Kopien der Urteile beider Yukos-Prozesse sowie der danach geführten Berufungsverhandlungen. Auch fehlte eine Beurteilung der Häftlinge durch die Leitung des Moskauer Gefängnisses Matrosenstille, wo sie gegenwärtig noch einsitzen.
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Schikane - oder: Das Gericht macht sich die Arbeit leicht
Die Verteidigung wollte hingegen durchsetzen, dass die Anträge bereits angenommen würden und das Gericht selbst die noch fehlenden Dokumente anfordert. Dies würde so auch eine Entscheidung des Obersten Gerichtes von 2009 vorsehen, so ein Chodorkowski-Anwalt.
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In der Praxis würden sich allerdings üblicherweise die Anwälte von Straftätern um die Beischaffung der notwendigen Dokumente kümmern, berichtet heute die Zeitung Kommersant.
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Chodorkowski beharrt auf seinen Antrag
Heute reichten beide Ex-Oligarchen deshalb ihre persönlichen Anträge auf Hafterlass erneut ein. Chodorkowski habe lediglich ein neues Begleitschreiben dazu aufgesetzt, so sein Anwalt.
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Allerdings erhielten die Rechtsbeistände heute auch noch die offizielle Urteilsbegründung des Moskauer Stadtgerichtes, das in der Berufungsverhandlung Ende Mai das Strafmaß für Michail Chodorkowski und Platon Lebedew um ein Jahr auf 13 Jahre gesenkt hatte. Damit ist jetzt zumindest ein wichtiger Schriftsatz, dessen Fehlen bemängelt wurde, vorhanden.
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Zehn Tage Frist bis zur "Verbannung"
Mit der Veröffentlichung des Berufungsurteils und damit des formellen Abschlusses des Prozesses - ist aber auch zugleich ein Countdown in Gang gesetzt worden, der die aktuellen Bemühungen vor Moskauer Gerichten erneut weitgehend zunichte machen könnte:
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Zehn Tage später ist die Gefängnisverwaltung verpflichtet, eine Entscheidung über den Ort des Strafvollzugs zu treffen sprich, sie kann die Häftlinge in mehr oder weniger weit entfernte Vollzugsanstalten verlegen. Damit wird dann aber auch die dortige Justiz für derartige Berufungsgesuche zuständig.
Die Anwälte von Chodorkowski und Lebedew wollen deshalb die Bearbeitung der erneuten Gesuche maximal beschleunigen und haben auch vor, auf eine Gerichtsverfügung zu dringen, die eine Verlegung ihrer Mandanten vorerst blockieren soll.
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Erstes Urteil führte beide ganz weit weg
Nach dem ersten Yukos-Prozess war Platon Lebedew in ein Straflager in Charp, jenseits des Polarkreises im Nordural gelegen, verlegt worden. Chodorkowski wurde nach Krasnokamensk an der chinesischen Grenze im ostsibirischen Gebiet Tschita gebracht.
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Allein die grundsätzlich per Bahn vorgenommenen Überführungen dauern in diesen Fällen mehrere Tage. Und die gewaltigen Distanzen würden dann auch wieder dem eingespielten großen Team der Yukos-Anwälte die Arbeit beträchtlich erschweren.
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