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Anna Politkowskaja (Foto: Archiv) |
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Dienstag, 17.02.2009
Plädoyers im Politkowskaja-Prozess: Anklage unhaltbar?Moskau. Der Mordprozess um die Journalistin Anna Politkowskaja geht in seine Endphase. Die Staatsanwaltschaft plädierte am Montag vor den Geschworenen auf schuldig, die Verteidiger am Dienstag auf Freispruch.
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Staatsanwältin Julia Safina sagte vor dem Gericht, die Schuld aller vier Angeklagten sei durch Beweise und Zeugenaussagen hinreichend bewiesen. Die an der Tatausführung als Helfer beteiligten Brüder Dshabrail und Ibragim Machmudow hätten auf Anweisung des ehemaligen Kriminalisten Sergej Chadschikurbanow gehandelt. Er habe für den Mordauftrag nicht wenig Geld erhalten, so die Staatsanwältin.
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Ein Häftling soll den Mordauftrag übermittelt haben
Überraschenderweise brachte die Anklage in ihrer Abschlussdarstellung des Falles einen neuen Beteiligten ins Spiel: Ein Verwandter der Machmudow-Brüder, Lom-Ali Gajtukajew, der bisher nur als Zeuge figurierte, soll ursprünglich den Mordauftrag erhalten haben. Da er dann aber wegen Mordverdachts in einem anderen Fall inhaftiert wurde, hätte er den Auftrag an seinen Bekannten, den Angeklagten Sergej Chadschikurbanow weitergegeben.
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Die Anklage stützte sich bei dieser Version auf Recherchen, die von der Zeitung Nowaja Gaseta angestellt worden waren. Für dieses Blatt hatte die im Oktober 2006 ermordete Politkowskaja gearbeitet. Die Auftraggeber für den Mord an der kritischen Journalistin blieben in dem Prozess allerdings im Dunkeln. Auch nach dem mutmaßlichen Killer, einem weiteren Machmudow-Bruder namens Rustam, wird noch gefahndet.
Die Plädoyers der Anklage in dem weltweit mit großem Interesse verfolgten Prozess wurden gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, da die Staatsanwaltschaft angekündigt hatte, aus Dokumenten zitieren zu wollen, die der Geheimhaltung unterliegen.
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Verteidiger halten Beschuldigungen für haltlos
Am Dienstag wurden die Plädoyers der Verteidiger wieder komplett öffentlich fortgesetzt. Die Verteidiger erklärten die Beweise der Staatsanwaltschaft für völlig haltlos. Der Angeklagte Chadschikurbanow sei ein Opfer des Polizeisystems und die einzige Schuld der Brüder Machmudow bestehe darin, dass sie sich nicht mehr genau daran erinnern können, was sie zur Tatzeit am 7.10.2006 getan hätten.
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Auch die Anwältin der Politkowskaja-Familie Karina Moskalenko sagte, dass nach ihrem Dafürhalten die Beweise gegen diese tschetschenischen Jungs für eine Verurteilung nicht ausreichend seien. Moskalenko vertritt die als Nebenkläger in dem Prozess auftretende Familie Anna Politkowskajas.
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Sollten in Namen Annas Unschuldige verurteilt werden, würde sie uns das nicht verzeihen, so die Anwältin.
Am Mittwoch geht der Prozess mit der Erörterung der Plädoyers weiter.
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Außer Internet und modernen Massenmedien gibt es hier und da auch noch die ganz traditionellen Formen der Kommunikation in Russland (Foto: von Arb/.rufo)
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