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Verliert der Kreml im nächsten Jahr seine Führungsposition - ans Moskauer Weiße Haus? (Foto. ld/rufo)
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Mittwoch, 12.12.2007

Russische Verfassung seit 14 Jahren unverändert

Moskau. Russland begeht heute den „Tag der Verfassung“ – zum dritten Mal nur als Gedenk- und nicht als Feiertag. Angesichts der Medwedew-Putin-Konstellation stellt sich die Frage, ob sie noch lange unverändert bleibt.

Die seinerzeit von Boris Jelzin durchgesetzte russische Verfassung wurde am 12. Dezember 1993 bei einem Referendum angenommen. Das russische Grundgesetz wurde allgemein gelobt – für seine demokratische Konstruktion und die Garantie der Menschen- und Bürgerrechte.

Seither ist die Verfassung unverändert geblieben, obwohl zumindest die letzten vier Jahre der Kreml über die Beamten-Partei „Einiges Russland“ bereits eine verfassungsändernde Mehrheit in der Duma hätte aufbieten können.

Putin als Präsident gegen Verfassungsänderungen


Doch das Gesetzeswerk blieb unangetastet – Wladimir Putin verbat sich chirurgische Eingriffe daran, obwohl dies der einfachste Weg gewesen wäre, ihm eine momentan versagte dritte Amtszeit in Folge zu erlauben. Die Diskussion darüber dürfte nun mit der Nominierung von Medwedew als Putin-Wunschnachfolger endgültig ad acta gelegt sein.

Einige Verfassungsänderungen gab es übrigens dennoch, doch betrafen sie nur die offiziellen Namen einzelner Föderationssubjekte – respektive deren Streichung nach dem Zusammenschluss mit Nachbargebieten.

Auch wenn der Wortlaut der Verfassung unangetastet blieb, ihr Geist musste doch sehr leiden: Wie sich zeigte, können Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eben auch durch Ausführungsbestimmungen, Angst und voreilenden Gehorsam soweit eingeschränkt werden, dass sie de facto eben vom Staat nicht mehr garantiert, sondern allenfalls nur noch geduldet sind.

Wie sich zeigte, konnte Putin auch die direkten Gouverneurswahlen durch das Volk abschaffen, ohne dass ihm das Verfassungsgericht dafür die rote Karte zeigte. So genau stand es eben nicht in der Verfassung, wie die Oberhäupter der Regionen zu bestimmen sind.

... aber Putin als Premierminister auch?


Wenn jetzt tatsächlich Putin nach dem Ende seiner Amtszeit – wie von Dmitri Medwedew für den Fall seiner Wahl gewünscht – formell zum Premierminister „absteigen“ wird, stellt sich erneut die Frage, ob dies im 15. Jahr der Jelzin-Konstitution Verfassungsänderungen nach sich zieht. Denn kaum jemand zweifelt daran, dass es Putin und nicht Medwedew sein wird, der die Fäden in der Hand halten und die Richtung vorgeben wird.

Möglicherweise geschieht das alles informell. Wenn Medwedew und Putin tatsächlich zusammenarbeiten wie die linke und die rechte Hand eines Organismus, dann muss an der Verfassung nicht herumgedoktort werden. Doch wie lange kann so eine Konstellation gut laufen- und was dann? Schließlich hätte ein Präsident Medwedew die Macht, einen Premierminister Putin von einem Tag auf den anderen zu entlassen.

Bei Russland-Aktuell
• Putin schweigt weiterhin zu Premierposten-Lösung (12.12.2007)
• Putin bleibt an der Macht – als Premier Russlands (11.12.2007)
• Präsidentenwahl: Drei Gründe für Medwedew (10.12.2007)
• Putin wird Spitzenkandidat bei Duma-Wahl, dann Premier (01.10.2007)
• Putins Casting-Show: Wer darf Präsident werden? (17.09.2007)
Sollte jedoch die Verfassung an die kommendenVerhältnisse angepasst werden sollte, stehen größere Veränderungen bevor: Zahlreiche Vollmachten und Kompetenzen müssten vom Staatsoberhaupt auf den Regierungs-Chef übertragen werden – und schließlich würde das Parlament und nicht der Präsident das Recht bekommen, den Premierminister zu ernennen oder zu entlassen.

Russland würde auf diese Weise von einer präsidentiellen Demokratie (wie in den USA oder Frankreich) zu einer parlamentarischen (wie sie in fast allen Staaten Europas üblich ist).

Grundsätzlich ist dies ja nicht schlecht – genauso wie Verfassungsänderungen nicht grundsätzlich eine Katastrophe, sondern auch eine evolutionäre Entwicklung manifestieren können: Die Macht einer einzelnen Person schwindet zugunsten der eines Kollektivorgans – in dem, zumindest theoretisch, auch kritische Stimmen zur Geltung kommen sollten. Putin selbst hat in den vergangenen Jahren immer wieder seine Sympathie für ein solches System zum Ausdruck gebracht.

Das Problem ist aber der zweite Teil der beiden Begriffe: Wie steht es dann noch um die Demokratie in Russland? Denn wenn diese „Reform“ nicht als Systemverbesserung, sondern nur dazu gemacht werden sollte, um einem konkreten Menschen die Hebel der Macht zu sichern, läuft etwas arg falsch.

(ld/.rufo/St.Petersburg)


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