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Endlich Waffenruhe in Nahost (Foto: Reuters/newsru) |
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Montag, 14.08.2006
Die UN bringt die schon lange fällige WaffenruheGastkommentar von Prof. Dr. Wolfgang Seiffert: Was die Weltöffentlichkeit schon seit langem verlangte, eine Waffenruhe im Nahen Osten, brachte nun die UN doch zustande. Wichtig dabei: Sie ist für beide Seiten bindend.
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Die Resolution 1701, die den Waffenstillstand vorsieht, wurde von allen 15 Mitgliedern des Weltsicherheitsrates - also einstimmig - angenommen und ist damit nach Artikel 27/3 der Charta der Vereinten Nationen für alle Mitgliedsstaaten der UN verbindlich.
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Als Zeitpunkt für den Beginn des Waffenstillstandes vereinbarte der Generalsekretär der UN mit der Regierung Israels und des Libanon Montag, den 14. August 2006 7:00 Uhr MEZ.
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Mit diesem Datum beginnen auch die Verhandlungen Annans mit Israel und dem Libanon über die Umsetzung der in der Resolution des Sicherheitsrates festgelegten Maßnahmen, um den Frieden in dieser Region wiederherzustellen und für die Zukunft zu sichern (so die Kernpunkte der Resolution 1701).
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Damit beginnen auch die Verhandlungen mit den Staaten, die Soldaten zur Aufstockung der neuen UN-Truppe im Südlibanon - Unifil - stellen sollen. Zu ihnen gehören voraussichtlich vor allem Frankreich, Italien und Großbritannien, möglicherweise auch Deutschland.
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Zweifel an der Einhaltung des Waffenstillstandes
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Angesichts der weiteren militärischen Operation Israels - und ihr folgend der Hisbollah - bis kurz vor Beginn des Waffenstillstandes sind viele unsicher, ob der Waffenstillstand tasächlich eingehalten und Bestand haben wird. Angesichts mancher Drohungen und Ankündigungen sowohl auf israelischer Seite als auch von der Hisbollah ist solches Mißtrauen verständlich, und Verletzungen des Waffenstillstandes sind auch nicht auszuschließen.
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Doch gerade deswegen muß mit aller Eindeutigkeit festgehalten werden: Mit der einstimmigen Annahme der Resolution 1701 im Weltsicherheitsrat sind solche Verletzungen ebenso wie jede Verweigerung der Umsetzung aller anderen dort festgelegten Maßnahmen völkerrechtswidrig und können mit Sanktionen geahndet und vor dem Internationalen Gerichtshof bzw. dem Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden.
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Manchen Medien scheint diese neue rechtliche Situation nicht klar zu sein, wenn sie z.B. davon sprechen, das israelische Kabinett habe die UNO Resolution "gebilligt" oder Kofi Annan habe den Waffenstillstand mit der libanesischen und der israelischen Regierung "vereinbart".
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Der Sicherheitsrat überstimmt die Konfliktparteien
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Nach Annahme der Resolution im Sicherheitsrat war von den Regierungen nichts mehr zu "billigen" oder zu "vereinbaren". Jetzt ging es nur noch um die Umsetzung der Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat verbindlich festgelegt worden sind. Die Zustimmung der israelischen und libanesischen Regierung erleichtert natürlich diese Umsetzung. Sie haben aber kein Recht mehr, diese Umsetzung zu verweigern. Auch das Recht auf Selbstverteidigung besteht für Israel und Libanon jetzt nur noch im Rahmen der Resolution 1701.
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Angesichts dieser nun bestehenden Rechtslage erscheint die einstimmige Annahme der Resolution 1701 im Sicherheitstsrat fast erstaunlich. Generalsekretär Annan hat Recht, wenn er kritisiert, dass der Sicherheitsrat so lange gebraucht hat und ihm daher eine Mitschuld gibt, dass es zu so vielen Opfern auf beiden Seiten und schlimmen Zerstörungen, vor allem im Libanon, kam.
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UN-Sicherheitsrat mit gestärkter Autorität
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Aber die einstimmige Annahme der Resolution stärkt zugleich die Autorität des Sicherheitsrates und der UNO insgesamt. Die Ursache hierfür liegt sicher darin, dass viele Anzeichen darauf hindeuten, dass die internationale Öffentlichkeit nicht gewillt war, die kriegerischen Aktivitäten im Nahen Osten und ihre grausamen Folgen an menschlichen Opfern und Zerstörungen länger hinzunehmen. Eine Rolle spielte sicher auch, dass Israel seine Möglichkeiten ebenso wie die Unterstüzung durch die USA überschätzt hat.
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Sicher wird die Umsetzung der UNO - Resolution 1701 noch manche Probleme bringen, doch ihre einstimmige Annahme - auch durch alle Vetomächte, darunter Russland - sind Garantie auch für ihre Umsetzung.
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(Prof. Dr. Wolfgang Seiffert/Russland- Aktuell)
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