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Freitag, 14.12.2007

Einmalige Steuer für Privatisierungsgewinner

Moskau. Ein Gesetzesentwurf will zumindest teilweise das vertane Steuergeld aus der ersten Privatisierungswelle Anfang der 90er Jahre wieder einfahren. Erwartet werden 1,5 Bio. Rubel. Die Geschäftswelt ist dagegen.

Neu ist die Idee nicht, den großen Gewinnern der ersten Privatisierung nach dem Zerfall der Sowjetunion nachträglich etwas von den Supereinnahmen jener Zeit abzunehmen. Zuletzt war der Rechnungshof um Sergej Stepaschin 2005 damit an die Öffentlichkeit getreten.

Nun haben mehrere Abgeordnete der Duma – Angehörige der Parteien „Einiges Russland“ und „Gerechtes Russland“ – einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Nutznießer aus den billigen Pfandauktionen um große staatliche Betriebe zu der Zahlung einer einmaligen Steuer verpflichten soll.

Die Idee ist folgende: Wenn der reine Gewinn aus den ersten zehn Geschäftsjahren höher ist als der Wert der ursprünglich erworbenen Aktien, soll eine Gewinnsteuer von 20 Prozent abgeführt werden.

Energiegiganten sollen blechen

Alexander Lebedew, einer der Autoren des Gesetzentwurfs, präzisiert, dass „gewissenhafte Käufer“ von der Besteuerung nicht betroffen sind. Zielscheibe der Initiative sind vielmehr 200 russische Großunternehmen, vornehmlich aus dem Energiesektor, dem Bergbau, der Metall – und Chemieindustrie.

Wer im Nachhinein Betriebe aufgekauft hat, soll aber nicht in die Kategorie der Steuerpflichtigen fallen – so etwa Gazprom nach dem Ankauf von Sibneft. Die Staatskasse könnte auf diese Weise um 1,5 Billionen Rubel (ca. 42 Mrd. Euro) reicher werden.

„Die Idee ist ungerecht und illegal“

Bei Russland-Aktuell
• Rechnungshof bläst zur Jagd auf Magnaten (18.01.2005)
Kritik ließ nicht lange auf sich warten. So verlautete aus dem Verband der Russischen Industriellen und Unternehmer (RSPP), die geplante Regelung würde gerade diejenigen treffen, die heute am effektivsten arbeiten.

Die betroffenen Unternehmen hätten zwar damals billig eingekauft, aber auch viel investieren müssen, um die heruntergekommenen Objekte zu reanimieren. „Das ist eine Diskriminierung der Steuerzahler“, sagte ein Vertreter des RSPP gegenüber RBK.daily. Zudem sei es nach der russischen Gesetzgebung unmöglich, Steuern rückwirkend einzuführen.

Neue YUKOS-Fälle in Sicht?

Ein weiteres Problem sehen Businessexperten darin, dass viele Unternehmen keine Ressourcen frei hätten, um Steuern solchen Umfangs zu begleichen. Die damaligen Gewinne seien längst in die Produktion investiert worden.

Wenn es ganz hart käme, könnte Russland durch solch ein Gesetz viele neue YUKOS-Fälle bekommen, wenn die Steuerforderung die Kapitaleinlagen eines Unternehmens überträfen.

(sb/.rufo/St. Petersburg)


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