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Noch beherbergt das Gebäude von Senat und Synod das Historische Staatsarchiv (foto: ld/rufo)
Noch beherbergt das Gebäude von Senat und Synod das Historische Staatsarchiv (foto: ld/rufo)
Dienstag, 20.12.2005

Verfassungsgericht auf dem Sprung nach Petersburg

St. Petersburg. Die Petersburger Gouverneurin Valentina Matwijenko hat heute im Ältestenrat der Staatsduma Unterstützung für ihren Vorschlag gefunden, das russische Verfassungsgericht an die Newa zu verlegen.

Die Duma-Vizevorsitzende Ljubow Slitzka erklärte, alle Fraktionsspitzen hätten sich für einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgesprochen. Auch solle geprüft werden, ob im Haushalt 2006 noch Gelder für eine Sanierung des Senat-und-Synod-Gebäudes gefunden werden können. Hier soll das Gericht offenbar unterkommen.

Neues Archiv ist fertig – der Altbau drängt auf die Tagesordnung



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Der Gebäudekomplex am Newa-Ufer beherbergt bislang das Historische Staatsarchiv. Am Freitag soll ein unter Regie der Präsidentenverwaltung errichteter hochmoderner Neubau für das Archiv übergeben werden – möglicherweise von Präsident Putin persönlich. Die logistisch hoch anspruchsvolle Verlagerung der 7,5 Millionen Archivalien in den Neubau steht allerdings noch bevor.

Es darf davon ausgegangen werden, dass bei diesem Festakt die Staatsführung auch ihre Entscheidungen – oder zumindest konkrete Überlegungen – zur Nutzung des alten Gebäudekomplexes präsentieren wird.

Senat und Synod sind den Petersburgern heilig



Andeutungen des Chef-Haushälters der Kreml-Verwaltung Wladimir Koschin, dass wegen fehlender Gelder für eine Sanierung des alten Archivs auch eine privatwirtschaftliche Nutzung des Gebäudes in Frage kämen, hatten in der vergangenen Woche in St. Petersburg einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

Sowohl die Gouverneurin wie auch das Stadtparlament und diverse Prominenz erklärten unisono, dass dies nicht in Frage käme: Das ca. 1830 errichtete historische Gebäude neben dem berühmten „Ehernen Reiter“ sei von Anfang an ein staatlicher Repräsentations- und Verwaltungsbau gewesen, der unmöglich nun für ein banales Luxushotel, einen Casino-Komplex oder Edel-Büros hergegeben werden könne.

Valentina Matwijenko sprach vor den Fraktionsführern der Duma davon, dass St. Petersburg schließlich als „Reichshauptstadt“ gegründet und gebaut worden sei. Die Verlagerung des Verfassungsgerichts sei mithin eine „Wiederherstellung historischer Gerechtigkeit“. In ihrer Stadt gäbe es dazu auch noch eine „starke juristische Schule“, die es erlaube, um das Verfassungsgericht ein „Zentrum der Gerichtsbarkeit“ aufzubauen.

Kommt noch mehr zentrale Justiz an die Newa?



Mit der „Juristischen Schule“ meinte die Gouverneurin offenbar die juristische Fakultät, an der sowohl Wladimir Putin wie auch dessen unlängst zum Vize-Premier beförderter Intimus Dmitri Medwedjew studiert haben.

Ob dem Verfassungsgericht dann noch weitere zentrale Gerichte oder Behörden nach St. Petersburg folgen werden, ist völlig offen. Eine besondere Umzugsbegeisterung war bei den potentiell in Frage kommenden Institutionen jedenfalls bislang nicht zu spüren. Wladimir Putin hatte sich bislang mit vorsichtiger Befürwortung zu einer teilweisen Verlagerung von Hauptstadtfunktionen aus Moskau heraus geäußert.

Dass aber seine Heimatstadt St. Petersburg dabei erste Priorität hat, darf als gegeben gelten. Dazu passt auch die in letzter Zeit merkliche Tendenz, dass staats-nahe Großkonzerne die Verlagerung ihrer Hauptquartiere an die Newa beschließen oder zumindest laut darüber nachdenken. (ld/.rufo)



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