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Die Suchoj-Maschine zerschellte brennend zwischen den Zuschauern (foto. newsru.com)
Die Suchoj-Maschine zerschellte brennend zwischen den Zuschauern (foto. newsru.com)
Freitag, 24.06.2005

Ukraine: Lange Haftstrafen für Flugschau-Unglück

St. Petersburg. Vor drei Jahren ereignete sich auf einem Flugtag bei Lemberg ein dramatisches Unglück mit 86 Toten. Die Katastrophe wurde jetzt von einem Gericht mit langen Haftstrafen für fünf Offiziere geahndet.

Während des Flugtages anlässlich des Jubiläums eines Militärstützpunktes bei Lviv (Lemberg/Lwow) zerschellte im Juli 2002 ein Su-27-Jäger bei einer Kunstflugvorführung zwischen den Zuschauern. Unter den 86 Todesopfern waren 30 Kinder, über 500 Menschen wurden verletzt. Als Hauptverantwortliche wurden jetzt die beiden Piloten der Maschine verurteilt, die sich im letzten Moment per Schleudersitz retten konnten.

Zur Haft noch hohe Schadenersatzzahlungen

Kapitän Wladimir Toponar erhielt 14 Jahre Freiheitsentzug und sein Co-Pilot Juri Jegorow muss für acht Jahre hinter Gitter. Der frühere stellvertretende Kommandeur der Luftwaffeneinheit erhielt sechs Jahre und der damalige Flugleiter des Stützpunktes fünf Jahre Haft. Der für die Flugsicherheit zuständige Offizier kam mit vier Jahren auf Bewährung davon, ein sechster Angeklagter wurde freigesprochen. Alle Verurteilten sollen zudem hohe Schadenersatzzahlungen an den Staat leisten: Der Pilot etwa 1 Million Euro, sein Partner etwa 375.000 Euro.

Bei Russland-Aktuell
• Die gemeingefährliche Armee (28.07.2002)
• Strategischer Bomber abgestürzt (18.09.2003)
Kapitän Toponar will das Urteil anfechten, da er sich zu Unrecht bestraft fühlt. Er besteht darauf, dass das Unglück aufgrund technischen Versagens geschah und er bis zuletzt alles richtig gemacht habe. Das Gericht habe jedoch ihn entlastende Beweismittel nicht zugelassen. Dabei handelt es sich laut gazeta.ru um eine Videosequenz unbekannter Herkunft, auf der neben der abstürzenden Su-27 nicht identifizierbare Flubobjekte zu sehen sind.

Nach den vom Gericht jetzt bestätigten Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft beruhte da Unglück jedoch auf einem klassischen Pilotenfehler: Die Maschine war bei einer Kunstflugfigur dem Boden viel zu nahe gekommen. Den Verantwortlichen des Flugtages wurde zudem das fehlende Training der Besatzung am Ort des Flugtages, das Ausgeben falscher Flugkarten, die Überladung der Maschine mit Treibstoff und mangelnde Absperrungen zur Sicherung der Zuschauer zum Vorwurf gemacht.
(ld/rufo)


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