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Nach zehn Jahren bekam ein tschtschenisches Dorf Recht: Die russische Atrmee hätte es nicht bombardieren dürfen (Foto: newsru.com) |
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Freitag, 03.12.2010
Tschetschenien: Staat muss für Bomben-Opfer zahlenStraßburg. Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hat Russland zur Zahlung von 1,72 Mio. Euro an die Bewohner eines tschetschenischen Dorfes verurteilt. Es war im Jahr 2000 bombardiert und beschossen worden.
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Geklagt hatten 29 Bewohner des Dorfes Katyr-Jurt, das vom 4. bis 6. Februar 2000 vom russischen Militär mehrfach mit Bomben, Raketen und Artilleriegeschossen eingedeckt worden war.
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Bei den Angriffen kamen nach Angaben der Militärstaatsanwaltschaft 46 Zivilisten ums Leben. Einheimische sprachen damals aber von über 150 toten, so Alexander Tscherkassow von der Menschenrechtsorganisation Memorial.
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Jagd auf die abziehenden Bassajew-Leute
In dem Dorf hatten damals aus Grosny abziehende Kampfgruppen der tschetschenischen Separatisten Station gemacht darunter auch deren Kommandeur Schamil Bassajew, der kurz zuvor in einem Minenfeld einen Fuß verloren hatte.
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Die Dörfer auf der Abzugsroute waren vom russischen Militär zu einer Sicherheitszone erklärt worden, wo sich auch viele Flüchtlinge aufhielten. Die Separatisten wähnten sich deshalb dort in Sicherheit. Die russische Armee griff aber dennoch mit aller Gewalt an wobei die Kämpfer laut Tscherkassow zu diesem Zeitpunkt das Dorf schon verlassen hatten.
Russische Justiz ließ die Opfer allein
Das Gericht entschied, dass der russische Staat damit gegen das Menschenrecht auf Leben verstoßen hat. Außerdem sei den Geschädigten eine effektive rechtliche Aufarbeitung des Falles vorenthalten worden, da ein Ermittlungsverfahren wegen des Bombardements eingestellt wurde.
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Die tödlichen Waffen hätten in einer Siedlung erst nach einer Evakuierung der Bewohner angewandt werden dürfen, hieß es in dem Urteil.
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Die Entschädigung in Höhe von 1,72 Mio. Euro ist die höchste, zu der Russland bisher wegen Menschenrechtsverletzungen im Kaukasus verurteilt worden ist. Bei fünf ähnlichen Verfahren wegen der Entführung und Tötung von Menschen bekamen in Straßburg klagende Angehörige bislang Zahlungen in Höhe von 429.000 bis 720.000 Euro zugesprochen.
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Die Entscheidung des Gerichts fiel einstimmig. Auch der zum Kollegium gehörende russische Richter hatte sich dem Votum angeschlossen.
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