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Verkehrspolizisten müssen minimal angetrunkene Autofahrer jetzt ziehen lassen (Foto: ld/.rufo) |
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Montag, 29.07.2013
Ein Hauch von Alkohol am Steuer ist wieder legalMoskau. In Russland ist die seit 2010 geltende 0,0-Promille-Regel außer Kraft gesetzt worden. Geringe Alkoholmengen sind jetzt wieder erlaubt obwohl der Gesetzgeber weiterhin am Alkoholverbot für Autofahrer festhält.
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Die seit dem 24. Juli geltende neue Regel soll nur sämtliche Mess-Toleranzen der Geräte sowie den bei manchen Menschen vorhandenen natürlichen Alkoholgehalt im Blut berücksichtigen, bevor ein Autofahrer als betrunken klassifiziert wird.
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Promille gibt es im Gesetz gar nicht mehr
Gemessen wird jetzt nur noch durch Blasen in Alkotester: Zulässig sind fürderhin 0,16 Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmete Luft. Dies entspricht in etwa einem Blutalkoholwert von 0,3 bis 0,33 Promille.
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Alkohol am Steuer war in Russland seit Sowjetzeiten tabu. Nur von 2008 bis 2010 waren 0,3 Promille erlaubt.
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Der erneuten Liberalisierung ging ein langwieriger Kampf der Autofahrerlobby mit Regierungsstellen voraus. Ein besonders hartnäckiger Verfechter der 0,0-Promille-Regel war Premierminister Dmitri Medwedew, der seinerzeit als Präsident den totalen Alkoholbann durchgedrückt hatte.
Führerscheinentzug kann rückgängig gemacht werden
Besonders kritisiert wurde die Null-Promille-Regelung wegen vieler Fälle von Führerscheinentzug bei minimalen Alkoholwerten, durch die die Fahrfähigkeit nachweislich nicht beeinträchtigt ist. Autofahrer, denen wegen jetzt wieder erlaubter Alkoholmengen in letzter Zeit der Führerschein entzogen worden ist, können ab dem 1. September vor Gericht die Rücknahme des Fahrverbots beantragen.
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Nach Angaben des Duma-Abgeordneten Wjatscheslaw Lyssakow wäre etwa ein Viertel aller als Alkoholsünder bestrafter Autofahrer unter den neuen Normen ungestraft davon gekommen.
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Zahlreiche Verkehrsverstöße werden drastisch teurer
Ab diesem Stichdatum werden allerdings gegen Alkoholsünder zusätzlich zu dem bisherigen Fahrverbot von 1,5 bis zwei Jahren auch noch eine Geldstrafe von 30.000 Rubel (ca. 690 Euro) verhängt.
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Auch die Geldbußen für zahlreiche andere Verkehrsdelikte wie überhöhte Geschwindigkeit, Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage, fehlende Dokumente, Fahren ohne Gurt oder der Transport von Kindern ohne Kindersitz wachsen dann zum Teil um ein Vielfaches.
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Der bisherige Bußgeld-Mindestsatz von 100 Rubel für kleine Verkehrsverstöße wird auf 500 Rubel erhöht.
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