Donnerstag, 26.06.2008
Kommt Haftverkürzung für Chodorkowski?Moskau/Tschita. Das Parlaments-Komittee für Bürger-, Straf-, Handels- und Prozessrecht hat dem russischen Parlament, der Duma, empfohlen, Änderungen des Strafrechts-Paragraphen 72 in erster Lesung zu verabschieden.
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Der Paragraph 72 regelt die Berechnung und Anrechnung von Tagen, die ein Verdächtiger oder Angeklagter in Untersuchungshaft verbracht hat, auf die noch zu verbüßende reguläre Haftzeit.
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Eine Stunde Spazieren pro Tag
Während des Aufenthalts in der Untersuchungshaft würden die Rechte und Interessen der Bürger verletzt. Die Gesetzesänderung solle diesen Mißstand gerade rücken. Während der Untersuchungshaft werden Verdächtige und Angeklagte in Zellen festgehalten und sie können eigentlich keinerlei Tätigkeit oder Beschäftigung nachgehen, so Kraschennikow. Den ganzen Tag lang dürfen sie lediglich für eine Stunde auf dem Hof spazierengehen.
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Die Mehrzahl der Untersuchungshäftliche würde schließlich zu Haft in einer Besserungsanstalt verurteilt. Dort seien die Bedingungen weitaus besser als in der Untersuchungshaft.
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Die jetzt empfohlenen Änderungen sehen vor, einen Tag in Untersuchungshaft gleichzusetzen mit anderthalb Tagen in einer staatlichen Haftanstalt oder einer Erziehungsanstalt für Minderjährige. Ein Tag in Untersuchungshaft wird außerdem mit zwei Tagen in einer Häftlings-Siedlung gleichgesetzt. Und schließlich soll ein Tag in der Untersuchungshaft mit drei Arbeitstagen in einem Lager mit Arbeitseinsatz abgegolten sein.
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Chodorkowski vielleicht bereits 2009 frei
Für Verurteilte in Sonder-Kolonien und so genannten Straf-Bataillonen sind keine Haftverkürzungen in dem Gesetzentwurf vorgesehen.
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Laut Kraschennikow sitzen derzeit 240.000 Häftlinge eine Strafe in einer Haftanstalt ab. Davon seien 45.000 weibliche Häftlinge. In Umerziehungsanstalten säßen 10.000 Häftlinge ein, in Häftlings-Siedlungen 56.000 Häftlinge.
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Sollte das Gesetz verabschiedet werden, so wird es rückwirkend gültig. Laut Kraschennikow könnten rund 200.000 Häftlinge mit einer Verkürzung ihrer Haftzeit rechnen.
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Russische Medien weisen darauf hin, dass auch der in Tschita an der chinesischen Grenze inhaftierte ehemalige Chef des mittlerweile zerschlagegen Erdöl-Konzerns Michail Chodorkowski Nutznießer der Änderung würde.
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Bei Verabschiedung des Gesetzes würde Chodorkowski vermutlich bereits im Jahr 2009 aus der Haft entlassen nicht erst im Jahr 2013.
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