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Montag, 06.03.2006

Freispruch für falschen Hinweis auf Putin-Attentat

Kaliningrad. Ein Gericht in Kaliningrad hat heute in zweiter Instanz einen Mann freigesprochen, der während eines Putin-Besuchs in der Stadt glaubte, Vorbereitungen für ein mögliches Attentat bemerkt zu haben – und als guter Bürger die Polizei informiert hatte. Er war wegen des Straftatbestands „Vorsätzliches Geben falscher Hinweise über einen Terrorakt“ zunächst zu 7.000 Rubel Geldstrafe verurteilt worden.


Dem 53 Jahre alte Gennadi Kupin waren bei einem Spaziergang durch die Stadt am 2. Juli 2005, dem Tag des Putin-Besuchs anlässlich des 750. Stadtgeburtstages, zwei offene Kanalschächte aufgefallen.

Als er 15 Minuten später wieder an der gleichen Stelle vorbeikam, waren die Kanaldeckel an Ort und Stelle. Kupin kam dies verdächtig vor: Er meinte, möglicherweise hätte Terroristen hier eine Bombe platziert und alarmierte die Polizei. Sprengstofftechniker des FSB untersuchten daraufhin die Kanalschächte, fanden aber nichts von Bedeutung.

Die Behörden dankten dem Bürger seine Aufmerksamkeit mit der Einleitung eines Strafverfahrens nach einem Artikel, der üblicherweise zur Bestrafung von „Telefonterroristen“ dient.

„Ungeachtet der Schwachsinnigkeit der ganzen Beschuldigung“, so die Anwältin Kupins, dauerten die Ermittlungen ein halbes Jahr – und führten auch noch zu einem Schuldspruch in der ersten Instanz.

Das Berufungsgericht stellte das Verfahren nun wegen des Fehlens eines Straftatsbestands ein. Der beschuldigte Bürger habe „sich aus gutem Willen heraus geirrt und einen Vorgang nicht richtig eingeschätzt“, hieß es in der Begründung, berichtet gazeta.ru. (ld/.rufo)



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