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Biertrinken ist Jugendlichen in der Öffentlichkeit nun untersagt (Foto: newsru)
Biertrinken ist Jugendlichen in der Öffentlichkeit nun untersagt (Foto: newsru)
Freitag, 15.04.2005

Bierverbot tritt in Kraft, ist aber flügellahm

St. Petersburg. Seit heute gilt in Russland das lang diskutierte Verbot des Biertrinkens auf der Straße. Wie die Erfahrung zeigt, wird sich der Alkoholkonsum an öffentlichen Orten dadurch aber kaum vermindern.

Das Verbot gilt nur für Jugendliche

Erst ging es darum, das Biertrinken auf der Straße voll und ganz und für alle zu verbieten. Die Staatsduma hatte einen entsprechenden Entwurf bereits abgesegnet, er scheiterte aber am Veto von Präsident Wladimir Putin. Die neue Variante verbietet das Bier in der Öffentlichkeit nur noch Minderjährigen – alle anderen dürfen die Pulle weiterhin in der Öffentlichkeit kreisen lassen.

Bei Russland-Aktuell
• Kein Bier auf Petersburgs Straßen? (10.03.05)
• Russland verbietet Biertrinken auf der Straße (01.11.04)
• Umfrage: Verbot für Biergelage auf der Straße? (02.08.04)
• Kampf dem Bierkonsum an frischer Luft! (24.09.04)
Verboten ist der Verkauf von Gerstensaft in Sport- und Kultureinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Kindergärten usw. sowie im öffentlichen Nahverkehr. Dort gilt er allerdings ausnahmslos für alle. Für alle anderen „öffentliche Orte“ dürfen die Regionen ihre eigenen Gesetze erlassen.

Wer den laxen Umgang mit Verboten in diesem Land kennt, kann sich ausmalen, dass die neuen und zudem reichlich schwammigen Vorschriften wenig fruchten werden. Seit Jahren ist der Verkauf von Zigaretten an Jugendliche verboten, die Qualmerei in dieser Altersgruppe hat jedoch noch zugenommen. An den zahllosen Kiosken macht sich kaum ein Verkäufer die Mühe, die Kunden auf ihre Volljährigkeit zu prüfen. Beim Bier wird es kaum anders sein.

Die Brauer sind zufrieden

Die Brauereibranche stimmt dem Gesetz in der jetzigen Form zu. Der Verband der russischen Bierbrauer ließ verlauten, die Vorschriften würden ihren eigenen Vorschlägen zur Einschränkung des Verkaufs und Konsums von Bier sehr nahe kommen. Außerdem sei es „völlig adäquat zu dem heutigen Zustand von Kultur und öffentlichem Bewusstsein“ und würde „positiv von der Bevölkerung aufgenommen werden“.

Da haben sie sicher Recht – das Gesetz wird kaum jemanden davon abhalten, dem geliebten Spaziergang mit der Flasche in der Hand zu entsagen. Zumal die Strafe von 100 Rubel unter der Schmerzgrenze liegt. Und – welcher Milizionär in Russland lässt nicht „mit sich reden“? 50 Rubel in die hohle Hand, und der „Sünder“ kann mit seiner Flasche weiter ziehen.

(sb/.rufo)


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