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Telefonieren ist die Lieblingsbeschäftigung vieler Russen (Foto: Djatschkow/.rufo) |
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Freitag, 28.07.2006
Russlands Monopolbehörde untersucht Telefon-KartellMoskau. Russlands Mobilfunkanbieter haben eine indirekte Preiserhöhung angekündigt. Angerufene sollen künftig für das Zustandekommen der Verbindung zahlen. Die Antimonopolbehörde ermittelt wegen Kartellverdachts.
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Erst seit Juli müssen russische Abonnenten nicht mehr für eingehende Anrufe zahlen. Bislang wurden sie stets zur Kasse gebeten. Dies konnte teuer werden, vor allem, wenn der Betroffene vom Festnetz oder sogar aus dem Ausland angerufen wurde.
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Anrufer zahlt ist neues Prinzip in Russland
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Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes zahlt nur noch der Anrufer es sei denn der Angerufene ist gerade weit weg von seiner Heimat im Urlaub. In dem Fall muss er die Roaming-Kosten übernehmen.
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Nach Berechnung der Mobilfunkanbieter senkt das neue Gesetz die Kosten der Abonnenten um 8 -10 Prozent und ihre eigenen Einnahmen um etwa eine Milliarde USD. Gedeckt werden sollten diese Ausfälle von den nun nicht mehr kostenlosen Anrufen vom Festnetz aufs Handy.
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Mobilfunkanbieter wollen für Herstellung der Verbindung kassieren
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Doch der von der Tarifkommission festgelegte Anteil der Mobilfunkanbieter an diesen Einnahmen stellte die Handybetreiber nicht zufrieden. So teilten die drei größten Gesellschaften MTS, Vympelkom (Beeline) und Megafon kurz nacheinander mit, zukünftig Geld für das Herstellen einer Verbindung zu kassieren.
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1 1,5 Cent wollen die Betreiber für jede zustande gekommene Verbindung kassieren. Dies ist zum einen völlig gegen die Intention des gerade erst verabschiedeten Telefongesetzes, zum anderen drängt sich wegen der Gleichzeitigkeit und Ähnlichkeit der Ankündigungen der Verdacht auf, dass die Mobilfunkanbieter sich untereinander abgesprochen haben.
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Antimonopolbehörde ermittelt
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Die Antimonopolbehörde nahm aus diesem Grund bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kartellbildung auf. Wenn die Beamten nachweisen können, dass sich die Branchenführer untereinander abgesprochen haben, dann müssten diese die Preiserhöhung zurücknehmen.
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Freilich ist es nach geltender Rechtslage schwer, eine Absprache nachzuweisen. Indizien, wie die Gleichzeitigkeit der Vorschläge und die Ähnlichkeit der vorgeschlagenen Tarife reichen nicht aus. Es müssten direkte Beweise gefunden werden, meinte der Jurist Albert Jewganjan gegenüber der Wirtschaftszeitung Wedomosti.
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Andererseits überlegt auch das Ministerium für Telekommunikation bereits an rechtlichen Schritten. Im Gesetz Über Telekommunikation gebe es keine Dienstleistung wie das Herstellen einer Verbindung, machte der Pressesekretär des Ministeriums, Alexander Parschukow, deutlich. Es gebe eben nur das Telefongespräch an sich als Dienstleistung. Es sei nicht möglich, dieses noch in einzelne Komponenten aufzusplitten, begründete er.
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(-ab/.rufo)
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