Freitag, 15.04.2005
Regierung billigt Sonderzone KaliningradKaliningrad. Die russische Regierung hat den Neuentwurf des Gesetzes „Über die Sonderwirtschaftszone im Kaliningrader Gebiet“ abgesegnet. Nun fehlt nur noch die Zustimmung der Staatsduma.
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Das neue Gesetz greift zwar Elemente der bislang geltenden Sonderwirtschaftszonen-Regelung auf, doch werden diese in Zukunft nur noch unter erheblichen Einschränkungen gelten.
So wird es Unternehmen auch zukünftig möglich sein, Waren zollfrei in die Exklave einzuführen. Dazu berechtigt sind, örtlichen Zeitungen zufolge, jedoch nur noch Firmen, die den Status „Teilnehmer der Sonderwirtschaftszone“ besitzen.
Dieser Titel wird von der neu zu schaffenden, „Sonderwirtschaftszonen-Verwaltung“ vergeben - nachdem das von einem Investor vorgelegte wirtschaftliche Vorhaben geprüft wurde.
Denn in Zukunft werden nur noch Unternehmen in den Genuss der Vergünstigungen kommen, die sich verpflichten, im Verlauf von drei Jahren mindestens 150 Mio. Rubel (rund vier Mio. Euro) in die Exklave zu investieren. Zu den weiteren Einschränkungen zählt, dass mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze mit einheimischen Kräften besetzt werden muss.
Lukrative Vergünstigungen
Zur Information: |
Das zur Zeit geltende Sonderwirtschaftszonen- Gesetz stand in den letzten Jahren immer wieder zur Disposition, da es die Erwartungen der Politiker hinsichtlich eines Wirtschafts- aufschwunges in der Exklave nicht erfüllte. Die jahrelange Unsicherheit über den Fortbestand der Vergünstigungen hielt weitere Investoren von einem Engagement im Kaliningrader Gebiet ab. |
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Unternehmen, die die diese und weitere Voraussetzungen erfüllen, erwarten dafür lukraktive Vergünstigungen: So müssen die Firmen sechs Jahre lang keine Gewinnsteuer zahlen (in Russland 24 Prozent) und weitere sechs Jahre nur den halben Steuersatz. Eine Erleichterung für auswärtige Unternehmer: Der von der Regierung gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, die Visavergabe für ausländische Investoren bzw. Interessenten zu vereinfachen.
Erdöl und Wodka ohne Vergünstigungen
Generell ausgeschlossen von den Vergünstigungen der Sonderwirtschaftszone werden Finanz-, Versicherungs- und Kreditinstitute, sowie der Bereich der Erdöl- und Erdgasförderung und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt ebenso vor wie die Wodkaherstellung und Zigarettenindustrie.
Unternehmen, die bereits bestehen und nach dem zur Zeit geltenden Gesetz aus dem Jahr 1996 arbeiten, wird jedoch eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt.
Ein neues Gesetz zum Stadtjubiläum
Das neue Gesetz ist für 25 Jahre ausgelegt. Geht es nach den Vorstellungen von Wirtschaftsminister German Gref, so soll der Gesetzentwurf noch in der gegenwärtigen Sitzungsperiode von der Staatsduma abgesegnet werden. Zum Stadtjubiläum werden die jahrelangen Diskussionen über die Neuordnung der Sonderwirtschaftszone dann für das nächste Vierteljahrhundert hoffentlich beendet sein.
(jm/.rufo)
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