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Fußball braucht Platz - nicht nur bei einem flotten Angriff, sondern auch für die Infrastruktur drumherum. Erst recht bei einer WM (Foto: tv/.rufo)
Fußball braucht Platz - nicht nur bei einem flotten Angriff, sondern auch für die Infrastruktur drumherum. Erst recht bei einer WM (Foto: tv/.rufo)
Dienstag, 14.05.2013

WM-2018: Blitzenteignungen für König Fußball

Moskau. Ein Sondergesetz für die Vorbereitungen der Fußball-WM in Russland sieht vor, dass Grundbesitzer innerhalb einer Woche enteignet werden können, wenn ihr Land für Infrastrukturprojekte gebraucht wird.


Morgen wird die Staatsduma in zweiter Lesung das Gesetz über die Vorbereitung und Durchführung der WM-2018 beraten.

Darin befindet sich jetzt ein Passus, der es dem Staat erlauben soll, private wie juristische Personen in einem Schnellverfahren von nur einer Woche Dauer zu enteignen, wenn deren Grund und Boden für den Bau von Stadien, Trainingsstätten, Verkehrs- oder Versorgungsanlagen benötigt wird.

Kompensation zu Marktpreisen vorgesehen


Die Entschädigung für die Enteignung soll zu Marktpreisen erfolgen. Die Enteigneten haben zudem das Recht, innerhalb von zehn Tagen den Vorgang selbst oder auch nur die Höhe der Entschädigung anzufechten.

Bei Russland-Aktuell
• Zenit-Stadion eröffnet 2015 – 6 Jahre später als geplant (08.04.2013)
• Petersburg korrigiert Metro-Baupläne für WM-2018 (05.03.2013)
• Kaliningrad: Nach dem WM-Jubel gibt es viel Arbeit (05.10.2012)
• Austragungsorte WM-2018: Krasnodar zieht den Kürzeren (30.09.2012)
• FIFA-Blatter in SPb.: Fußball-WM-2018 jetzt amtlich (23.01.2011)
Damit kann der Fußball-WM noch rigoroser das Feld bereitet werden als den riesigen Bauprojekten für die Winter-Olympiade in Sotschi 2014: Dort zogen sich die beschleunigten Enteignungsverfahren über 30 Tage hin – wobei die Betroffenen hier nur das Recht hatten, gegen die Höhe der gebotenen Kompensation Widerspruch einzulegen. Wie die Zeitung „Kommersant“ heute berichtet, hatten allerdings nur die wenigsten Grundstücksbesitzer mit einem solchen Verfahren Erfolg.

Hälfte der Stadien muss noch geplant werden


Grundstücksprobleme beim Stadienbau wird es eventuell in Wolgograd, Jekaterinburg, Kaliningrad, Nischni Nowgorod, Rostow-am-Don und Samara geben. An diesen Spielorten müssen die Arenen noch geplant und errichtet werden.

Im Bau sind WM-taugliche Stadien bereits in St. Petersburg, Kasan, Sotschi und Saransk. Hinzu kommen zwei Arenen in Moskau – als einzig schon bestehendes Stadion wird das Olympiastadion „Luschniki“ benutzt werden.

Enteignungen könnte es aber auch für den Bau oder die Erweiterung von Flughäfen geben oder für die Errichtung von Zufahrtsstraßen.

In dem geplanten WM-Gesetz steht auch, dass für König Fußball auch Wald geopfert werden darf – sofern er nicht unter Naturschutz steht.

Damit sollen Konflikte wie um den Autobahnbau durch den Chimki-Wald im Norden Moskaus vermieden werden - zumindest juristisch wäre das Abholzen dann legal.



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