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Die Moskauer Vertretungen der deutschen politischen Stiftungen sind von der Schließung bedroht (Foto: Mischke/.rufo) |
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Mittwoch, 07.12.2005
Zukunft des NGO-Gesetzes unklarMoskau. Die russische Staatsduma soll offenbar am 16. Dezember in zweiter Lesung über das umstrittene NGO-Gesetz abstimmen. Eine Anhörung im Parlament zeigte: Die Standpunkte sind weiter unversöhnlich.
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Nach massiven Protesten im Ausland sowie von Seiten der russischen Nichtregierungsorganisationen hatte Präsident Wladimir Putin die Kreml-Administration am Montag damit beauftragt, den Entwurf binnen weniger Tage zu korrigieren. Wie weit die russische Führung den NGOs entgegenkommen wird, blieb aber auch nach einer Anhörung in der Staatsduma offen.
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Kreml plant Flächenbombardement
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An der Duma-Hörung nahmen mit Falk Bomsdorf und Jens Siegert von der Friedrich-Naumann- und der Heinrich-Böll-Stiftung auch zwei Deutsche teil. Die Moskauer Vertretungen der deutschen politischen Stiftungen müssten geschlossen werden, falls das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft tritt was einem beispiellosen Eklat in den deutsch-russischen Beziehungen gleichkäme.
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“Das Gesetz erinnert mich an ein Flächenbombardement, das zu dem Ziel durchgeführt wird, einige einzelne Objekte zu treffen”, so Siegert zu russland-aktuell. Eine echte Kompromissbereitschaft bei den Abgeordneten gebe es nicht, fürchtet er.
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Bomsdorf begüßte dagegen auf Anfrage, dass die Verantwortlichen inzwischen immerhin Gesprächsbereitschaft demonstrieren: “Der allgemeine Eindruck ist der, dass das Gesetz in seiner gegenwärtigen Form nicht reif für die zweite Lesung ist.” Ursprünglich sollte die zweite Lesung des Gesetzespakets bereits am kommenden Freitag stattfinden und die Änderungen im Januar in Kraft treten.
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Einer der Mitinitiatoren der Gesetzesänderungen, der “Einiges Russland”-Abgeordnete Sergej Popow, kündigte an, das Parlament werde das Gesetz auf jeden Fall in der von Putin vorgelegten Neufassung durchwinken. Putin hatte zuletzt deutlich gemacht, er wolle auf jeden Fall an den Kernpassagen des Gesetzes festhalten. Die Neuregelungen seien notwendig, um die Finanzierung politischer und extremistischer Aktivitäten aus dem Ausland zu unterbinden.
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(kp/.rufo)
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