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Der turkmenische Volksrat begann heute mit der Nachfolger-Bestimmung für Turkmenbaschi (Foto: NTW/newsru)
Der turkmenische Volksrat begann heute mit der Nachfolger-Bestimmung für Turkmenbaschi (Foto: NTW/newsru)
Dienstag, 26.12.2006

Präsidentenwahlen in Turkmenistan am 11. Februar

St. Petersburg. Der Volksrat, das höchste Staatsorgan in Turkmenistan, hat die Präsidentenwahlen auf den 11. Februar angesetzt. Dann soll der Nachfolger für den verstorbenen Diktator Saparmurat Nijasow bestimmt werden.

In der über 2.500 Mitglieder zählenden Versammlung wurden bereits die ersten zwölf Kandidaten für die Wahlen vorgeschlagen. Damit Kandidaten zur Wahl zugelassen werden, müssen sie von einem Drittel des Volksrates unterstützt werden.

Abgestimmt wird dabei durch Handzeichen – die von 121 Mitarbeitern der Zählkommission gezählt werden. Schon dieser Vorgang wäre für Turkmenistan ein bisher nicht dagewesener Akt der Demokratie: Unter dem Vorsitz des „Turkmenbaschi“ (Führer der Turkmenen) fielen Entscheidungen im Volksrat grundsätzlich einstimmig.

Erste Wahlen seit 1992


Um die Wahlen überhaupt ansetzen zu können, musste die Versammlung zunächst ein verfassungsänderndes Präsidenten-Wahlgesetz verabschieden, da es ein solches zu Lebzeiten des „Turkmenbaschi“ nicht gegeben hatte – genauso wenig wie Präsidentenwahlen. Nijasow war 1992 gewählt worden und hatte sich seine Amtsvollmachten über Referenden verlängern lassen – zuletzt auf Lebenszeit.

Opposition nominiert einen Kandidaten – in Schweden


Die weitgehend im Exil lebende Opposition zum bisherigen Regime hat sich inzwischen auf den Führer der Organisation Watan („Heimat“) Chudajberdy Orasow als gemeinsamen Kandidat verständigt. Orasow bestätigte dies gegenüber Interfax. Er hält sich gegenwärtig in Schweden auf, will aber alsbald inden misttelasiatischen Wüstenstaat zurückkehren.

Die Exil-Opposition appelierte an die Weltgemeinschaft, für demokratische Wahlen in Turkmenistan zu sorgen und sie von internationalen Beobachtern überwachen zu lassen. Momentan ist aber nicht sicher, dass ihr Kandidat überhaupt zu den Wahlen zugelassen wird. Denn nach dem gegenwärtigen Grundgesetz dürfen in Turkmenistan nur Personen kandidieren, die in den letzten 15 Jahren in Turkmenistan gelebt haben.

Allerdings wurde die Verfassung unmittelbar nach dem Tode Nijasows bereits grob gebrochen, als nicht der Parlamentschef, sondern ein Vizepremier zum Übergangspräsidenten ernannt wurde. Der Parlamentsvorsitzende wanderte dafür unter einem Vorwand ins Gefängnis.

Die Verfassung des Landes wird während der Bestimmung eines Nachfolgers aber wohl noch mehrfach gebogen oder verändert werden, da sie einzig auf das absolutisistische Ein-Mann-Regime Nijasows ausgerichtet war und zudem jederzeit durch den Volksrat geändert werden kann.

Interimspräsident Berdymuchammedow darf doch antreten


So wurde auch die bisher gültige Regelung, dass Interimspräsident Gurbanguly Berdymuchammedow nicht für das höchste Amt kandidieren kann, offenbar schon ausgehebelt. Er befindet sich unter den zwölf schon benannten Aspiranten auf das Präsidentenamt - und wurde als einziger bereits einstimmig bestätigt.

Wie Erkin Tukumow, Direktor des Zentralasiatischen Fonds zur Entwicklung der Demokratie aus Kasachstan, meint, herrscht momentan noch ein gewisser Konsensus in der turkmenischen Elite. Dies bedeute aber nicht, dass der Machtkampf schon zu Ende sei. „Ich denke, er fängt in diesem Moment erst richtig an“, so der Politologe. Nijasow hatte die dominierenden Stämme seines Landes fast völlig von der Führung verdrängt und alle Macht auf seine Person konzentriert.

Falschmeldung: Verteidigungsminister nicht verhaftet


Heutige Meldungen, wonach der einflussreiche Verteidigungsminister Agageldy Mamelgeldijew samt 120 Anhängern verhaftet worden sei, bestätigten sich nicht. Wie Fernsehbilder aus Aschchabad zeigten, nahm Mamelgeldijew an der Sitzung des Volksrates teil und wurde dort ins Präsidium gewählt. (ld/rufo)


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