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Mähdrescher (Foto/ntvru.com)
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Freitag, 17.05.2002

Kein Grenzland für fremde Bauern

St. Petersburg. Die russische Staatsduma hat gestern in erster Lesung ein seit Jahren heiß umstrittenes Gesetz verabschiedet: Es regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Flächen. Noch handelt es sich um – die von der Regierung vorgeschlagene - Rohfassung des historischen Gesetzes. Aber im Prinzip steht schon fest, dass in Russland ein weitgehend freier Bodenmarkt entstehen wird.

Für den Gesetzentwurf stimmten nach langen Debatten 256 Abgeordnete, 143 – von den Fraktionen der Kommunisten und Agrarier – stimmten dagegen. Auch die Forderung der Kommunisten, zur Bodenfrage ein Referendum abzuhalten, wurde von der Duma abgelehnt.

Das neue Gesetz sieht ein Verbot der Zweckentfremdung von landwirtschaftlichen Flächen vor. Gekauftes Ackerland darf also nicht ohne weiteres als Baugrund benutzt werden. Landbesitzer, die ihren Boden nicht landwirtschaftlich nutzen, können aber nicht vom Staat enteignet werden. Eine Zwangsversteigerung ist die maximale Strafe. Auch darf Ackerland nicht in beliebig kleine Parzellen aufgeteilt werden, die seine Bewirtschaftung unrentabel machen würden.

Beschränkungen gibt es für Ausländer, die in Russland Landwirtschaft auf eigener Scholle betreiben wollen: Im Grenzgebiet dürfen sie keinen Grund und Boden erwerben (aber durchaus pachten). Dies ist keine Neuerung, derartige Beschränkungen gab es schon zur Zarenzeit. Welche Flächen im Sinne dieses Gesetzes Grenzgebiet sind, soll ein Präsidentenerlass regeln. Wesentlich ist aber der Umkehrschluss: Im Binnenland können Ausländer nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gleichbereichtigt und frei Land kaufen.

Ob dies allerdings bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes auch so bleibt, ist eine offene Frage: Der Verdacht steht im Raum, dass die relativ liberalen Regelungen speziell in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, um sie dann bei den weiteren Beratungen den konservativen Fraktionen wieder zu opfern. Die Kommunisten fürchten jedenfalls publikumswirksam, dass nun alles Land „von Geldsäcken und Ausländern“ aufgekauft wird und der ohnehin verarmten Landbevölkerung endgültig der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

Blieben etwa Ausländer letzlich vom russischen Bodenmarkt ausgeschlossen, könnten dies die Kommunisten ihrer Klientel als großen Erfolg verkaufen - den von der Regierung angestrebten freien Bodenmarkt würde dies aber nicht zu sehr beschränken. Jedenfalls erhofft man sich, durch die Schaffung eines Bodenmarktes und eines privaten Landbesitzes mehr Investitionskapital in die heruntergekommene russische Landwirtschaft zu locken. Bisher war es nur möglich, Landwirtschaftsland vom Staat oder von Kolchosen zu mieten.

Begrenzt werden soll auch der maximale Landbesitz für eine Rechtsperson innerhalb eine Föderationsgebietes. Wie groß die jeweiligen Latifundien sein dürfen, können die jeweiligen Gouverneure festlegen. Aber auch diese Regelung dürfte eher zur Beruhigung der Massen dienen: Strohmänner werden in der russischen Landwirtschaft dann eben nicht mehr nur als Vogelscheuchen dienen.

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