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Abgeführt - über Michail Chodorkowskis Aufenthaltsort gibt es nur Spekulationen (Foto: www.newsru.com)
Abgeführt - über Michail Chodorkowskis Aufenthaltsort gibt es nur Spekulationen (Foto: www.newsru.com)
Mittwoch, 12.10.2005

Chodorkowski offenbar unterwegs nach Sibirien

Moskau. Ex-Yukos-Chef Chodorkowski muss seine achtjährige Haftstrafe offenbar in einem entlegenen Winkel Sibiriens antreten. Offiziell schweigt die Gefängnis-Behörde seit Tagen zum Verbleib des Magnaten.
Russische Medien berichteten unter Berufung auf Verwandte Chodorkowskis, der ehemals reichste Mann Russlands werde in einem Gefangentransport in den nördlich des Polarkreises gelegenen Autonomen Bezirk der Jamal-Nenzen gebracht. Der gemeinsam mit dem Ex-Yukos-Chef verurteilte Platon Lebedjew muss seine Strafe demnach tausende Kilometer weiter östlich im ostsibirischen Gebiet Tschita absitzen.

Mindestens eine Woche Fahrtzeit zum Straflager

Bei Russland-Aktuell
• Ein Jahr Haft weniger für Chodorkowski (22.09.2005)
• Chodorkowski drohen neue Anklagen (6.10.2005)
• Deja-vu: Neuer Chodorkowski-Prozess aufgeschoben (15.09.2005)
• Chodorkowski-Anwalt: Vorwürfe gegen Schröder (12.09.2005)
Die russische Gefängnis- und Straflager-Behörde FSIN hatte am Montag bestätigt, dass die beiden Wirtschaftsmagnaten aus Moskau fortgebracht worden seien, äußerte sich jedoch unter Berufung auf Chodorkowskis Persönlichkeitsrechte nicht zu dessen künftigem Aufenthaltsort. Da Gefangenentransporte in Russland üblicherweise mit der Eisenbahn abgewickelt werden, dürften die beiden prominentesten Häftlinge des Landes noch mindestens eine Woche bis zu ihrem Straflager unterwegs sein.

Laut Gesetz müssen Straftäter eigentlich in dem Teilgebiet Russlands ihre Strafe absitzen, in dem sie zuvor ihren Wohnsitz hatten. Für Moskauer gilt diese Regel jedoch nicht, weil es auf dem Territorium der Hauptstadt keine Straflager oder Gefängnisse gibt. Der Chodorkowski-Anwalt Juri Schmidt schloss nicht aus, dass die beiden Verurteilten letztendlich doch in ein Lager nahe von Moskau gebracht werden – “nach einer einen Monate langen Bahnreise Richtung Magadan im Fernen Osten und zurück”. Derartige Schikanen seien sogar legal, denn es gebe kein Gesetz, dass vorschreibe, Gefangene auf dem kürzesten Weg in ihre Haftanstalt zu transportieren.

Das international umstrittene Urteil gegen die beiden einstigen Öl-Magnaten war Ende September in Kraft getreten, nachdem das Moskauer Stadtgericht im Eiltempo Chodorkowskis Berufung abgewiesen hatte. Bis dahin hatten sich Chodorkowski und Lebedjew noch im Moskauer Untersuchungsgefängnis “Matrosenruhe” aufgehalten. Die beiden Geschäftspartner wurden wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu je acht Jahren Haft verurteilt.

(kp/.rufo)



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