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Russlands Atheisten will der Nationalhymnen-Text nicht über die Lippen kommen (Foto: Packeiser/.rufo) |
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Mittwoch, 09.11.2005
Russische Atheisten klagen gegen NationalhymneMoskau. Eine Organisation russischer Atheisten hat vor dem Verfassungsgericht in Moskau Klage gegen den Text der Nationalhymne eingereicht. Der Text sei verfassungswidrig, da er das Wort „Gott“ enthalte.
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Dadurch werde die gesetzlich verankerte Trennung von Staat und Kirche missachtet, sagte der Vorsitzende der „Atheistischen Gesellschaft Moskaus“ Alexander Nikonow.
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Von Gott bewahrtes Heimatland
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Die von der atheistischen Gesellschaft kritisierten Sätze in der vierten Strophe der russischen Nationalhymne lauten: „Du bist einzig auf der Welt! Du bist einzigartig! Von Gott bewahrtes Heimatland“. Dieser Passus stelle eine Diskriminierung aller Atheisten dar, die immer ein Drittel der russischen Bevölkerung ausmachen.
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Die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht schätzten selbst die Kläger allerdings als äußerst gering ein. Wahrscheinlich werde die Klage als unzulässig abgewiesen, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung komme, so Nikonow.
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Der neue Text zur Musik der alten Nationalhymne der Sowjetunion war Ende 2000 offiziell verabschiedet worden. Bereits zu Sowjetzeiten war er korrigiert worden, da in der ursprünglichen Version nicht nur die Kommunistische Partei, sondern auch Stalin besungen wurde. Während des vorangehenden Jahrzehnts nach dem Zerfall der UdSSR diente eine Melodie des Komponisten Glinka ohne Text als russische Hymne.
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(epd/kp)
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