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Laut Aktenlage war er seit 62 Jahren tot. Georgi Ponomarjow (foto: newsru)
Laut Aktenlage war er seit 62 Jahren tot. Georgi Ponomarjow (foto: newsru)
Donnerstag, 27.10.2005

Kriegsveteran zum zweiten Mal wiederauferstanden

St. Petersburg. In Stawropol hat ein 80 Jahre alter Kriegsveteran gerichtlich bestätigen lassen, dass er 1943 in der Ukraine nicht den Heldentod gestorben ist. Seine Kameraden hatten ihn damals tatsächlich begraben.

Als Georgi Ponomarjow im Frühjahr beim Wehramt wegen der ihm zustehenden Verleihung eines Ordens zum 60. Jahrestag des Kriegsendes vorsprach, erklärte man ihm, dass er zunächst einmal offiziell als lebend anerkannt werden müsse. Denn nach allen militärischen Dokumenten sei er 1943 bei der Befreiung der ukrainischen Stadt Dnepropetrowsk gefallen und dort begraben worden.

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Nach Darstellung des Veteranen war er damals tatsächlich schwer verletzt worden und von seinen Kameraden eilig in einem Massengrab verscharrt worden. Wie eine Gerichtssprecherin erklärte, konnte Ponomarjow aber glaubhaft machen, dass er damals wieder zu sich gekommen sei und sich selbst aus dem Grab befreit hätte. Unterdessen war er von den Militärschreibern aber bereits auf die Liste der Gefallenen gesetzt worden.

Nach dem Grab noch nach Ausschwitz

Nach seiner Wiederauferstehung geriet der damals 18-Jährige in deutsche Gefangenschaft und saß vorübergehend in Auschwitz ein. Nach einem Bericht der lokalen "Stawropolskaja Prawda" traf er nach seiner glücklichen Befreiung sogar jenen bass erstaunten Kameraden wieder, der ihn ins Grab gelegt hatte: „Ponomarjow? Aber dich habe ich doch eigenhändig begraben!“ – „Danke, dass es nicht zu tief war.“

Da der Kriegsveteran inzwischen bettlägerig ist, fand die Gerichtssitzung zur Bestätigung des nicht stattgefundenen Todes bei Ponomarjow zuhause statt. Dem Gericht genügte zur Bereinigung der Aktenlage - und damit der amtlichen bestätigten Wiederauferstehung - die Vorlage des Ausweises und einiger Zeitungsartikel über das wundersame Schicksal des einstigen Soldaten.

(ld/rufo)


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