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Mittwoch, 19.05.2004

17:42 - Gussinski bekommt Recht in Straßburg

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die seinerzeitige Inhaftierung des früheren russischen Medienmagnaten Wladimir Gussinski als widerrechtlich anerkannt. Der russische Staat muss ihm dem Urteil zufolge eine Entschädigung von 88.000 Euro zahlen, berichtet Ria Novosti. Eine ähnliche Klage haben auch die Anwälte des gegenwärtig in Untersuchungshaft sitzenden Öl-Milliardärs Michail Chodorkowski in Straßburg eingereicht. (ld)



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