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Wieder von vorne: Der Prozess gegen Nebenfiguren des Politkowskaja-Mordes wird wiederholt (Foto: Archiv/.rufo) |
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Donnerstag, 25.06.2009
Revision: Politkowskaja-Prozess wird neu angesetztMoskau. Der Freispruch für drei Angeklagte im Prozess um den Mord an der Enthüllungs-Journalistin Anna Politkowskaja ist aufgehoben worden. Das Oberste Gericht gab einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft statt.
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Die Neuverhandlung soll wieder vor dem Gericht des Moskauer Militärbezirks stattfinden. Bei dem Verfahren geht es in erster Linie um die mutmaßliche Beteiligung dreier Tschetschenen an dem Mordkomplott. Ein mitangeklagter Ex-Geheimdienstler wurde am Schluss nur noch wegen einer anderen Sache beschuldigt.
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Haupttäter und Hintermänner nicht vor Gericht
Der als Mordschütze identifizierte Täter, ein Bruder von zweien der Angeklagten, ist flüchtig. Nicht ermittelt wurden bislang auch die Auftraggeber und Hauptorganisatoren des weltweit für Aufsehen sorgenden Journalistenmordes im Oktober 2006. Politkowskaja hatte für die oppositionelle "Nowaja Gaseta" vor allem viel über Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbrauch in Tschetschenien geschrieben.
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Anklage will sich mehr Mühe geben
Alexander Bastrykin, der Chef des Ermittlungskomitees der Staatsanwaltschaft, hatte vor einiger Zeit erklärt, dass seine Behörde keinen Zweifel an der Schuld der im Februar freigesprochenen Angeklagten habe. Eine andere Sache ist, dass wir davon die Geschworenen nicht überzeugen konnten. Die Ermittler müssten ein Niveau der Beweisführung vorlegen, dass nicht nur den Richtern, sondern auch den von der Rechtssprechung weit entfernten Geschworenen verständlich ist, sagte er.
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Familie der Toten verzichtete auf Berufung
Ilja Politkowski, der Sohn der getöteten Journalistin, hatte gesagt, dass er alle in dem Verfahren angeklagten Männer als auf die eine oder andere Weise für am Tode seiner Mutter beteiligt halte. Die Anwältin der als Nebenkläger auftretenden Familie hatte aber auf einen Widerspruch gegen das Urteil verzichtet und sich der Meinung der Geschworenen angeschlossen, dass die Beweise gegen die Randfiguren nicht ausreichend für eine Schuldspruch seien.
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In ihrem Antrag verwies die Staatsanwaltschaft auf angebliche prozessuale Fehler im ersten Verfahren.
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Die Verteidiger der damaligen Angeklagten wollen nun ihrerseits juristisch gegen die Neuansetzung des Verfahrens vorgehen unter anderem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erklärte Anwalt Murat Mussajew.
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