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Die Flughafenkontrolle in Russland soll etwas vereinfacht werden (Foto: avianews.com)
Die Flughafenkontrolle in Russland soll etwas vereinfacht werden (Foto: avianews.com)
Mittwoch, 25.04.2012

Kein Striptease mehr auf Russlands Flughäfen nötig

Moskau. Fliegen in Russland wird etwas bequemer: Das Ausziehen der Schuhe und Gürtel an der Sicherheitskontrolle entfällt. Nur Passagiere mit Hackenschuhen oder dicken Sohlen müssen barfuß durch die Schleuse.

Das russische Verkehrsministerium hat am Mittwoch die neue Flugverordnung „Verhaltensregeln bei der Kontrolle vor und nach dem Flug“ in der Regierungszeitung „Rossiskaja Gaseta“ veröffentlicht. Demnach müssen sich die Fluggäste die Schuhe nicht mehr ausziehen.

Flache Schuhe sind Trumpf an der Flughafenkontrolle


Voraussetzung ist, dass die Absatzhöhe 2,5 cm nicht überschreitet und die Sohle dünner als ein Zentimeter ist. Zudem müssen auch Gürtel „mit einer Breite von vier Zentimeter und einer Dicke von unter 0,5 cm“ nicht mehr abgelegt werden, heißt es in der Verordnung.

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• Flughafen/Bahnhof: Sicherheit und Potjomkinsche Dörfer (11.02.2011)
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Die Oberbekleidung, d.h. Mäntel, Jackets u.ä., muss aber nach wie vor zusammen mit allen metallischen Gegenständen abgelegt werden.

Verordnung zu den Maifeiertagen


Die Verordnung soll ab der zweiten Maiwoche in Kraft treten, teilte die Rossiskaja Gaseta mit, ohne ein genaues Datum zu nennen. Da Anfang Mai in Russland gleich zwei Feiertage begangen werden (1. Mai als Tag der Arbeit und 9. Mai als Tag des Sieges) nutzen viele Russen die Zeit für einen Kurzurlaub.

Die verschärften Sicherheitskontrollen an den russischen Flughäfen bestehen seit 2004. Sie wurden nach dem Doppelanschlag auf eine TU-134 und eine TU-154 im August 2004 eingeführt. Beide Maschinen waren in Domodedowo gestartet, die Attentäterinnen hatten die Bomben am Körper durch die Sicherheitskontrolle geschleust.

Unklare Umsetzung der Regelung


Ob die Neuregelung tatsächlich zu einer Vereinfachung führt, muss allerdings die Praxis zeigen. So erscheint derzeit noch unklar, wie die Sicherheitsbeamten die Höhe von Absatz und Schuhsohle von außen taxieren.

Eine weitere Neuerung steht übrigens im Herbst an: Dann soll das Verbot für das Mitführen von Flüssigkeiten fallen. Bislang dürfen nur Behälter mit maximal 100 ml Flüssigkeit im Handgepäck befördert werden. Für diese Änderung ist es nötig, dass die Flughäfen entsprechendes Spezialgerät besorgen, die die Zusammensetzung einer Flüssigkeit aus der Distanz bestimmen kann.



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