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Freude bei den entlassenen NBP-Mitgliedern nach dem Urteil (foto: newsru)
Freude bei den entlassenen NBP-Mitgliedern nach dem Urteil (foto: newsru)
Freitag, 09.12.2005

31 Nationalbolschewisten von 39 nach Urteil frei

Moskau. Mit relativ milden Urteilen endete gestern der umstrittene Massenprozess gegen 39 junge Aktivisten der „Nationalbolschewistischen Partei“, die wegen der Besetzung eines Kreml-Kontaktbüros ein Jahr lang in U-Haft saßen.

Am 14. Dezember letzten Jahres waren die jungen Leute der NBP in ein Bürger-Empfangsbüro der Kremlverwaltung gestürmt. Nach eigenen Angaben wollten sie nur eine Petition übergeben, nach Darstellung der Behörden war es eine gewaltsame Besetzung. Die Staatsanwaltschaft ermittelte anfangs sogar wegen des Tatbestands des „Umsturzversuches“, minderte dann aber ihre Vorwürfe auf „Massenunruhen“ ab, worauf maximal acht Jahre Haft stehen.

Ein Jahr U-Haft für alle Angeklagten



Dies führte jedoch nicht dazu, dass die Beschuldigten wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Sie blieben bis zur gestrigen Urteilsverkündung in Untersuchungshaft. In der Zwischenzeit beglichen Unterstützer der Angeklagten auch die einige tausend Euro umfassende Rechnung für den Sachschaden, der bei der Aktion entstanden war.

Heftige Kritik auch im westlichen Ausland erregte dabei der Umstand, dass einer der Angeklagten, der neben der russischen auch die niederländische Staatsbürgerschaft hat, nicht zu einem Besuch bei seinem sterbenden Vater nach Holland gelassen wurde, obwohl der niederländische Botschafter für seine Rückkehr garantierte.

Radikalopposition fordert Kreml heraus



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Die Nationalbolschewisten, angeführt von dem Schriftsteller Eduard Limonow, sind inzwischen als Organisation verboten worden, weil sie die Bezeichnung „Partei“ zu Unrecht in ihrem Namen führen. Die Gruppe – Markenzeichen: Hammer und Sichel im Stil der rot-weißen Naziflagge –gebährt sich in Russland faktisch als einzige radikale Oppositionsbewegung zum Kreml. Mit Durchsuchungen von Büros der Gruppe versucht die Staatsmacht gegenwärtig offenbar, die Legalisierung der NBP als Partei zu verhindern.

Die NBP macht immer wieder mit medienwirksamen Protestaktionen und bedingt gewaltsamen „Attentaten“ auf Politiker Schlagzeilen: Ihre Anhänger verteilen Ohrfeigen, werfen Eier oder sonstige Lebensmittel. In den letzten Jahren schwenkte die Partei faktisch vom ultrarechten auf den ultralinken Rand um (die sich bei einer Berufung auf die Sowjetvergangenheit nahe sind) und gewann wegen ihres Aktionismus relativ viele Sympathien in der Gesellschaft.

Das Urteil machte es beiden Seiten recht



Entsprechend drakonisch reagierte die Staatsgewalt auf die letztjährige Aktion im Büro der Kreml-Administration. Das jetzt gesprochene Urteil wurde dann aber doch von beiden Seiten mit einer gewissen Genugtuung aufgenommen: Die Staatsanwaltschaft zeigte sich befriedigt, dass alle 39 Angeklagten schuldig gesprochen wurden und kündigte an, das Urteil nicht anzufechten.

31 von ihnen erhielten jedoch Haftstrafen auf Bewährung – was die Angeklagten und Angehörigen mit Applaus für den Richter feierten. Sie wurden umgehend auf freien Fuß gesetzt und von ihren Gesinnungsgenossen vor dem Gerichtsgebäude mit Jubel und Sekt begrüßt. Den anderen acht Angeklagten wurde Böswilligkeit bei der Tat konstatiert, weshalb sie zu realen Haftstrafen zwischen 1,5 und 3,5 Jahren verurteilt wurden. Die Anklage hatte bis zu fünf Jahren gefordert.

Obwohl das Urteil weit milder ausfiel als allgemein erwartet, bezeichnete es RBP-Chef Limonow als „abschreckende Abrechnung mit dem Ziel der einschüchterung einer Oppositionsbewegung“. Er kündigte an, gegen das Urteil Widerspruch einzulegen.

(ld/.rufo)



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