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Fremdländisch aussehende Ausländer wurden und werden in Moskau häufig Opfer von brutaler rassistischer Gewalt (Foto: newsru.com)
Fremdländisch aussehende Ausländer wurden und werden in Moskau häufig Opfer von brutaler rassistischer Gewalt (Foto: newsru.com)
Donnerstag, 03.03.2011

Vier Skinheads wegen Morden und Bomben verurteilt

Moskau. Für neun bis 22 Jahre müssen vier Moskauer Skinheads hinter Gitter, die vor zwei Jahren eine Reihe von rassistischen Mordversuchen an Ausländern und Bombenanschlägen auf Moskauer Märkte begingen.

Ein Geschworenengericht befand die vier Männer, die heute zwischen 19 und 24 Jahren alt sind, für schuldig, elf aus Fremdenhass motivierte Mordversuche und vier Bombenanschläge verübt zu haben.

Dem Urteil zufolge hatten zunächst zwei der Angeklagten im August und September 2008 selbstgebastelte Sprengsätzen auf Moskauer Märkten gezündet, wo vorrangig Nicht-Russen Handel trieben.

Anschließend vergrößerten sie ihre Bande um zwei zum damaligen Zeitpunkt noch minderjährige junge Männer – und begannen in Moskau Jagd auf als solche erkennbare Ausländer zu machen.

Planmäßige Jagd auf "Nicht-Slawen"


Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage erklärt hatte, sollen drei der Angeklagten in unterschiedlicher Zusammensetzung innerhalb von 25 Tagen um den Jahreswechsel 2008/2009 in Moskau vier Morde und elf Mordversuche begangen haben. Zu den Opfern gehörten Menschen aus Aserbaidschan, Kasachstan, Usbekistan, China, Vietnam, Kamerun, Gabun, und Kap Verde.

Bei Russland-Aktuell
• Bombenexplosion auf dem Tuschinskaja-Mark in Moskau (23.09.2008)
• Putin will Immunität gegen Fremdenfeindlichkeit stärken (22.12.2010)
• Drei Überfälle auf Ausländer, zwei Tote in einer Nacht (21.04.2010)
• Moskauer Neonazi-Bande wg. Morden abgeurteilt (25.02.2010)
• Neonazis bekommen Bewährung nach Ausländermord (03.02.2010)
Die Geschworenen entschieden jedoch, dass die Angeklagten aufgrund der Beweislage nicht wegen der vier Morde belangt werden können. Ein Angeklagter wurde nur wegen der Bombenanschläge verurteilt, weshalb er mit neun Jahren üblicher Haft bestraft wurde.

Sachschaden und Behandlungskosten gehen extra


Die drei anderen Täter erhielten Strafen von zehn, 13 und 22 Jahren strenger Haft. Außerdem müssen die Angeklagten für einen von der Stadt Moskau geltend gemachten Sachschaden von 1,2 Mio. Rubel (ca. 30.000 Euro) gerade stehen und – zumindest theoretisch – die Behandlungskosten ihrer Opfer begleichen. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

In letzter Zeit gab es in Russland vermehrt Urteilssprüche gegen rassistische Rechtsradikale, die in den letzten Jahren brutale und willkürliche Überfälle auf Nicht-Europäer begangen haben. In mehreren Fällen waren die Mörder dabei noch nicht einmal volljährig.



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