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Russische Gerichte sind für ihre teils kuriosen Urteile berühmt-berüchtigt (Foto: www.newsru.com)
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Mittwoch, 29.06.2005

Haftstrafe für nie veröffentlichten Artikel

Moskau. In der Wolga-Stadt Saratow ist ein Journalist wegen zweier verleumderischer Artikel zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Dabei war einer der beiden Texte niemals veröffentlicht worden.

Der Journalist Eduard Abrossimow war zu Jahresbeginn verhaftet worden, nachdem ihn ein einflussreicher Moskauer Politiker wegen Verleumdung verklagt hatte. Unter Pseudonym hatte Abrossimow in der Moskauer Zeitung „Sobessednik“ („Gesprächspartner“) unter der Überschrift „Schaut nicht durchs Schlüsselloch!“ über angebliche homosexuelle Neigungen des Duma-Abgeordneten Wjatscheslaw Wolodin spekuliert. Wolodin, einer der führenden Funktionäre der Kreml-Partei „Einiges Russlands“, gilt als erbitterter Gegner des inzwischen abgesetzten Gouverneurs von Saratow, Dmitri Ajazkow, der Abrossimow seinerzeit als Berater angestellt hatte.

Zwei Monate nach der Veröffentlichung war der Autor Ende Januar verhaftet worden. Die Ermittler fanden bei einer Durchsuchung auf Abrossimows PC-Festplatte nicht nur alle nötigen Indizien dafür, dass dieser wirklich den Enthüllungsartikel verfasst hatte, sondern auch noch einen weiteren kompromittierenden Text.

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• Pressefreiheit: Russland auf Platz 140 (27.10.2004)
In dem zweiten Artikel warf Abrossimow einem Mitarbeiter der Saratower Staatsanwaltschaft Bestechlichkeit vor. Der Ermittler habe gegen Zahlung von 2.000 Dollar ein Strafverfahren gegen zwei Männer einstellen lassen, hatte es in dem Text geheißen. Obwohl der Staatsanwalt in einer Ende 2004 veröffentlichten, gekürzten Version des Artikels gar nicht mehr erwähnt wurde, wurde auch in diesem Fall Anklage wegen Verleumdung erhoben.

Schmutzkampagne für 600.000 Dollar

Vor Gericht argumentierte die Staatsanwaltschaft, alleine dadurch, dass Abrossimow der Redaktion den Text mit den Anschuldigungen zum Abdruck angeboten habe, sei bereits der Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Angeblich soll Abrossimow ein Honorar von 600.000 Dollar erhalten haben, um eine Schmutzkampagne gegen die Gegner von Ex-Gouverneur Ajazkow zu führen. Abrossimow kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Notfalls wolle auch bis vor den Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg ziehen, sagte er.

Der russische Menschenrechtsanwalt Lew Lewinson zeigte sich überrascht von dem verhältnismäßig harten Urteil. Allerdings lasse es das russische Strafgesetz zu, auch Aussagen als Verleumdung zu werten, die nur gegenüber einem sehr kleinen Personenkreis gemacht wurden, sagte er in einem Interview mit der Zeitung „Moscow Times“.

(epd/kp)


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