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Regisseur Nikita Michalkow will die Geräteabgabe für seinen Verband sichern (Foto: Djatschkow/.rufo)
Regisseur Nikita Michalkow will die Geräteabgabe für seinen Verband sichern (Foto: Djatschkow/.rufo)
Mittwoch, 26.01.2011

Regisseur Michalkow verliert sprudelnde Geldquelle

Moskau. Die Abgabe auf Computertechnik und Speichermedien kommt, doch ihr Initiator Nikita Michalkow droht leer auszugehen. Ein Moskauer Gericht hat seiner Gesellschaft für Rechteinhaber die Lizenz zum Geldeinziehen entzogen.

Seit Oktober ist klar: In Russland wird eine Abgabe in Höhe von einem Prozent auf technische Geräte (Computer, Fernseher, Handys, Player) und Speichermedien (CD, DVD, Speicherkarten) erhoben. Die Abgabe sollen sowohl Importeure, als auch Produzenten leisten. Unklar ist, wem das Geld zugute kommen wird.

Bei Russland-Aktuell
• Michalkows Polit-Manifest: Viel Wind um nichts? (27.10.2010)
• Regisseur Michalkow will liberale Demokratie beenden (27.10.2010)
• Komponisten bekommen Geld: Abgabe auf Geräte kommt (15.10.2010)
• Russlands Regierung bastelt an Klein-Hollywood (06.11.2009)
• Regisseur Michalkow bleibt Grosser Film-Vorsitzender (30.03.2009)
Zunächst hatte das Kulturministerium nach einer Ausschreibung das Recht der „Russischen Gesellschaft für Rechteinhaber“ (RSP) zugesprochen. Die RSP war 2009 vom russischen Autorenverband und dem Verband der Filmschaffenden unter Leitung von Nikita Michalkow geschaffen worden. Der Tycoon der russischen Filmbranche (Oscar für „Die Sonne, die uns täuscht“) mit besten Beziehungen zum Kreml hatte sich seit Jahren für die Einführung einer solchen Abgabe stark gemacht.

100 Mio. USD Einnahmen pro Jahr


Wohl nicht ganz uneigennützig, denn immerhin sollen aus dieser Abgabe nach Berechnungen des russischen Autorenverbands jährlich 100 Mio. USD (derzeit 73,5 Mio. Euro) in die Kassen fließen. Nur ein kleiner Teil davon kommt den tatsächlichen Rechteinhabern zugute. Über die Hälfte (60 Prozent) sollen in einen speziellen Fonds fließen, der laut Michalkow die heimische Kinoindustrie unterstützen soll.

Doch nun hat das Moskauer Schiedsgericht Michalkows sprudelnde Geldquelle (vorläufig) zugeschüttet. Das Gericht gab einer Klage der „Russischen Gesellschaft für übergreifende Rechte“ ROSP auf Annullierung der Ausschreibung statt.

Neue Ausschreibung nötig


Die ROSP, einziger - und unterlegener – Konkurrent der RSP bei der Ausschreibung im Spätsommer, bemängelte, dass das Kulturministerium das Wettbieten veranstaltet hatte, bevor die Regierung überhaupt das entsprechende Gesetz unterschrieben hatte und damit die Konditionen festgelegt waren.

Nun wird eine neue Auktion für die Akkreditierung als staatlicher Eintreiber der Geräteabgabe stattfinden müssen. Da das Gericht im ersten Urteil allerdings lediglich einen Formfehler bemängelte, kann sich Michalkows Verband auch ein zweites Mal um die Rechte bemühen. Dank seiner Verbindungen zu höchsten politischen Kreisen dürften seine Chancen nicht schlecht stehen.



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