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Juri Schutow sitzt schon seit 1999 in U-Haft (foto: vesti/newsru.com)
Juri Schutow sitzt schon seit 1999 in U-Haft (foto: vesti/newsru.com)
Freitag, 17.02.2006

Urteil gegen Politiker Schutow: Lebenslänglich

St. Petersburg. Einer der langwierigsten und verworrensten Strafprozesse der neueren russischen Justizgeschichte ist vorerst zu Ende: Als Chef einer Killerbande erhielt der Abgeordnete Juri Schutow lebenslänglich.

Der Prozess gegen die 18 Angeklagten der „Schutow-Bande“ zog sich seit Oktober 2001 hin. Erst drei Jahre später kam Fahrt in das Verfahren, nachdem die Verhandlungen in das Untersuchungsgefängnis „Kresty“ verlegt wurden. Schutow nahm allerdings an den wenigsten Verhandlungen teil: Einerseits verfiel seine Gesundheit in der Haft zusehens, andererseits waren er und fünf andere Angeklagte wegen ungebührlichen Verhaltens die meiste Zeit vom Verfahren ausgeschlossen.

In U-Haft erneut ins Parlament gewählt


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Dies hinderte ihn allerdings nicht, dank eines großen Unterstützerkreises aus der Zelle heraus erneut für einen Sitz im Petersburger Stadtparlament zu kandidieren – den er 2002 auch gewann. Schutow, der zuvor schon zweimal längere Zeit hinter Gittern gewesen war, hatte seine Verhaftung vor exakt sieben Jahren als Rache der Behörden für seine unbeugsame Haltung gegen Korruption und Amtsmissbrauch dargestellt.

In Büchern hatte er Anfang der 90er Jahre die Administration des damaligen Bürgermeisters Anatoli Sobtschak schwer beschuldigt. An einer Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung der Stadt teilnehmen konnte er als U-Häftling allerdings nie.

Fünf Mal lebenslänglich – und Haftstrafe für einen Verstorbenen


Heute sprach das Gericht nun 17 der 18 Angeklagten für schuldig – darunter sogar einen Toten: Die amtliche Bestätigung des in der Neujahrsnacht bei einem Angeklagten eingetretenen Todes lag dem Gericht nämlich noch nicht vor. Schutow und vier seiner führenden Untergebenen erhielten eine lebenslängliche Haftstrafe. Elf weitere Angeklagte wurden zu 7 bis 18 Jahren Gefängnis verurteilt, einer wegen Verjährung freigesprochen.

Mordbefehle aus dem Politiker-Büro


Der Schutow-Bande wurden vom Gericht fünf Morde, zwei Mordanschläge, sowie diverse Überfälle und andere Verbrechen zur Last gelegt, die sie in den Jahren 1997 bis 1999 begangen haben sollen. Dem Urteil zufolge hat Schutow von seinem Büro im Hotel „St. Petersburg“ aus eine Killerbande gesteuert, die Auftragsmorde an Geschäftsleuten erledigte. In zwei Fällen soll die Bande anschließend auch den Auftraggeber „beseitigt“ haben. Ein Mord ging auf einen internen Konflikt in der Gruppe zurück.

Der nun offiziell vom Politiker zum Mafioso umdeklarierte Schutow war bei seinen letzten Gerichtsterminen im Rollstuhl vorgefahren worden und hatte sich dabei geistig völlig abwesend gezeigt. Sofern er nicht simuliert – was gelegentlich behauptet wurde – könnte „lebenslänglich“ für ihn keine allzulange Zeitspanne bedeuten.

(ld/.rufo)



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