Donnerstag, 28.04.2005
Mildes Urteil gegen Berliner SprengstoffkäuferSt. Petersburg. Ein Gericht in Tatarstan hat einen Deutschen verurteilt, der vor zwei Jahren Sprengstoff kaufen wollte, um sein Berliner Haus zu sprengen. Er war dabei an Agenten der Geheimpolizei FSB geraten.
|
Uwe K. , gemäß eines Iswestija-Berichtes ein zu DDR-Zeiten bekannter Eishockey-Spieler, hatte nach Darstellung der Anklage einen Versicherungsbetrug geplant: Er wollte in Nishnekamsk 20 Kilogramm chinesischen Sprengstoff ankaufen und einen russischen Fachmann engagieren, um sein eigenes dreistöckiges Haus in Berlin in die Luft zu jagen zu lassen. Auf diese Weise wollte er 400.000 Euro Versicherungsprämie kassieren.
Allerdings offenbarte sich K.'s Kontaktmann den Behörden, die ihm als vermeintlichen Sprengmeister einen Agenten unterjubelten. Bei einem Treffen, bei dem genauere Absprachen über das Vorgehen getroffen wurden und ein Honorar den Besitzer wechselte, wurde K. Anfang Mai 2003 verhaftet. Die Geheimpolizei hatte die Gespräche in Ton und Bild aufgezeichnet, die Beweislage war dementsprechend erdrückend - obwohl der Sprengstoff noch nicht den Besitzer gewechselt hatte.
Der Plan, das eigene Haus zu sprengen, klappte nicht
K. erklärte in seinem Schlusswort, er habe kein Verbrechen begangen. Außerdem seien bei den Ermittlungen grobe prozessuale Fehler begangen worden. Das Verfahren gegen Uwe K. in Nischnekamsk zog sich, wie so oft in der russischen Justiz, extrem in die Länge: Der Prozess begann im Dezember 2003. Im Sommer 2004 musste K. ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil er nach einem Hungerstreik stark geschwächt war. Der Deutsche hatte damit gegen die Haftbedingungen und ihm angeblich vorenthaltende Rechte und Dokumente protestiert.
Im Dezember erkannte schließlich auch das Gericht einige Mängel in der Anklage und reichte sie zu Nachbesserungen an die Staatsanwaltschaft zurück. K. kam daraufhin aus der Untersuchungshaft frei, durfte aber Nishnekamsk nicht verlassen.
Uwe K. kann wahrscheinlich als freier Mann nach Hause zurück
Nach der nun beendeten Neuauflage des Prozesses verlies K. das Gericht als freier Mann: Zwar wurde er wurde wegen illegalem Sprengstofferwerbs und Vorbereitung eines Verbrechens zu einem Jahr und sieben Monaten Lagerhaft verurteilt, doch verrechnete der Richter die U-Haft mit der Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Sofern jetzt innerhalb von zehn Tagen keine der beiden Seiten Einspruch gegen das Urteil einlegt, kann K. ungehindert nach Deutschland zurückkehren.
(Lothar Deeg/.rufo)
|
|
|
|
Schnell gefunden
|