Samstag, 12.02.2005
Kreml in Rage wegen Tschetschenen-InterviewsMoskau. Die russische Tageszeitung „Kommersant“ ist von den russischen Behörden wegen des Abdrucks eines Interviews mit dem tschetschenischen Rebellenpräsidenten Aslan Maschadow offiziell verwarnt worden. Die Zeitung verstieß nach Ansicht der zuständigen Medienaufsichtsbehörde gegen das russische Antiextremismus-Gesetz.
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Nur wenige Tage zuvor hatte ein Interview des tschetschenischen Warlords Schamil Bassajew mit dem britischen “Channel 4” für Verstimmungen in den Beziehungen zwischen Russland und Großbritannien gesorgt.
Versuche, “die Bereitstellung einer Bühne für Terroristen mit der Pressefreiheit zu rechtfertigten” seien “zynisch”, empörte sich das russische Außenministerium in einer Erklärung über den Vorfall. Viktor Oserow, Vorsitzender des Sicherheitsausschusses im russischen Oberhaus, befand gar, Großbritannien habe Russland “einen Informationskrieg erklärt”. Die russische Botschaft in London hatte zuvor vergeblich für einen Sendestopp gekämpft.
Nur wenige Tage nach dem Bassajew-Auftritt im Fernsehen war am Montag das Kommersant-Interview mit Maschadow erschienen. Der tschetschenische Ex-Präsident hatte Wladimir Putin in dem Gespräch Verhandlungen angeboten und einen einseitig von den Kampfgruppen ausgerufenen Waffenstillstand bestätigt. Zudem hatte er angekündigt, seinen Widersacher Bassajew, der für das Geiseldrama von Beslan und die Massengeiselnahme im Moskauer Nordost-Theater verantwortlich gemacht wird, nach Kriegsende vor Gericht zu stellen.
Wie ein Prawda-Interview mit Hitler
Obwohl der Text weder Gewaltaufrufe noch extremistische Aussagen enthielt, rechtfertigte die Medienaufsichtsbehörde ihr Vorgehen. “Das ist das selbe, als hätte die Prawda 1943 ein Interview mit Hitler veröffentlicht”, sagte ein Sprecher der Zeitung “Gazeta”.
Der “Kommersant” kündigte unterdessen an, gegen den Schritt gerichtlich vorzugehen. “Mein Gewissen ist rein”, sagte der Chefredakteur der Zeitung, Alexander Stukalin, dem epd. “Wir hatten nicht geplant, gegen geltende Gesetze zu verstoßen und haben es meines Erachtens auch nicht getan.”
Im Jahr 2000 war es der Zeitung bereits einmal gelungen, eine Verwarnung wegen eines Maschadow-Interviews anzufechten. Damals war allerdings auch noch nicht das verschärfte Antiextremismus-Gesetz inkraft, das die Chancen der Redaktion bei einem neuen Prozess deutlich schmälern dürfte. Nach drei offiziellen Verwarnungen können die russischen Behörden einem Massenmedium die Lizenz entziehen
(epd/kp)
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