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erstes schengen-visum nur fuer einen monat?
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cookiey
Anfänger/in


Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 1:59 pm    Titel: erstes schengen-visum nur fuer einen monat? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ist es normal, dass russische staatsbuerger(innen) das erste erteilte schengen-visum nur fuer 1 monat bekommen?
hat jemand aehnliche erfahrungen gemacht?

Rene Smile
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 2:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auf welcher Basis hast du das Visum denn beantragt?
Hattest du eine Einladung? Wie lange war die gueltig?
Oder ein Touristenvisum? Hotelreservierung?

Ansonsten kann man doch, glaube ich, im Visa-Antrag auch angeben, wie lange man das Visum gerne haette (im Rahmen der Moeglichkeiten die einem die Einladung etc. bietet!)

Schilder uns den Fall mal etwas genauer!

Dietrich.
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cookiey
Anfänger/in


Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 2:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin deutscher staatsbuerger. russische freundin beantragt fuer sich schengen-visum im deutschen konsulat in saratov.
sie ist im besitz aller notwendigen unterlagen (krankenversicherung fuer besuchszeitraum, verpflichtungserklaerung...), also mit allem zipp & zapp.

darueberhinaus wurde jetzt von mir jetzt noch eine erklaerung gefordert, dass ich sie waehrend ihres besuches in deutschland nicht heiraten werde und dass sie nach einem monat wieder nach russland zurueckkehrt.

rene
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Metatron
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 20.11.2003
Beiträge: 817
Wohnort: Tirol

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 2:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

die seite schon gesehen??? vielleicht beantwortet das einige fragen!

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat2/index_html
_________________
Wenn du etwas noch so gut erklaerst, dass niemand es missverstehen kann,
wird es immer noch einen geben.
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 2:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

cookiey hat folgendes geschrieben::
hallo,
sie ist im besitz aller notwendigen unterlagen (krankenversicherung fuer besuchszeitraum, verpflichtungserklaerung...), also mit allem zipp & zapp.

darueberhinaus wurde jetzt von mir jetzt noch eine erklaerung gefordert, dass ich sie waehrend ihres besuches in deutschland nicht heiraten werde und dass sie nach einem monat wieder nach russland zurueckkehrt.
rene


Hallo Rene...

Was stand denn fuer ein Zeitraum auf der Verpflichtungserklaerung?
Diese Heiratserklaerung hat ansich rechtlich kein Belang (soweit ich weiss) und betrifft euch doch auch nicht, oder?

Der 'eine Monat' kann entweder an der Verpflichtungserklaerung liegen, am Visums-Antrag oder an der behoerdenwillkuer Smile

Dietrich
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 2:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Internetseite erklaert nichts dazu.
Von dieser Praxis deutscher Vertretungen in Russland habe ich auch gehoert. In unserer Firma bekommen wir Mehrfachdauervisa fuer Russische Geschaeftspartner auch nur ab dem zweiten Visa. Das erstemal ist nach nem Monat Schluss. Die dazugehoerige gesetzliche Grundlage ist ziemlich schwammig ("die Botschaft muss sich von der Rueckkehrbereitschaft des Reisenden ueberzeugen"). Was sie dafuer verlangt, liegt im Ermessen der Botschaft. Man kann aber gegen all diesen Spass juristisch vorgehen - Erfolg ungewiss.
Mich regt diese Vorverurteilung massiv auf, um nicht zu sagen: Es kotzt mich an. Es ist eine Tatsache, dass es in Deutschland an jungen Familien mangelt, aber trotzdem werden Jugendliche (Hochschulabsolventen) zu solchen Erklaerungen genoetigt. Die Beamtenaersche koennen nicht verstehen, dass es durchaus Studentinnen gibt, die waehrend ihrer Sommersemesterferien gerne drei Monate Deutschland besuchen wollen ohne gleich als Prostituierte arbeiten oder heiraten und dableiben zu wollen. Dazu muss man Visa eben beim ersten Mal begrenzen und solche Erklaerungen fordern. Die Befrageweise bei dem Interview fand mein Maedel seinerzeit uebrigens sehr unfreundlich. Mit diesen Leuten bin ich ein fuer alle Mal fertig.
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Dietrich
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 25.02.2004
Beiträge: 724
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 2:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ruhig Brauner!!!!

Wann hast du eigentlich Geburtstag... vielleicht gibt es irgendwo einen Sandsack mit Botschaftslogo zu kaufen....

Natuerlich ist diese Art der Behandlung ziemlich pauschal, was dann wieder die Frage aufwirft WIE du die Sache dann regeln willst...
Das die "Prostitution aus dem Osten" nun mal ein ziemliches Problem ist laesst sich ja nicht leugnen. Und das nach "Hochschulabschluss oder nicht" zu unterscheiden ist auch keine Loesung!

Meine Frau musste dieses Interview damals auch mitmachen und es hat sie auch ziemlich angekotzt. Zumal ich da schon hier wohnte und die Einladung von meinem Bruder war Smile

Dietrich.
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 3:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Na ist doch wahr. Der eine hat nen deutschen Ururgrossvater, spricht kein Deutsch und bekommt sofort nen deutschen Pass und der andere kann den Ururgrossvater nicht nachweisen und kriegt nichtmal bei seinem ersten Besuch ein Dreimonatsvisum? Was soll denn das?
Der mit dem Ururgrossvater bekommt sofort alle soziale Unterstuetzung in Deutschland und wenn Deine Kinder hier gross werden und sie die russische Staatsbuergerschaft haben, koennen sie nichtmal nach Deutschland umziehen, wenn sie aelter als 18 Jahre sind. Obwohl sie nen deutschen Papa haben! Was bitte soll der Scheiss?
Entweder die Russen sind alle boese und generalverdaechtig oder man reduziert den Visastress auf das noetigste. Das diplomatische "so wie Du mir so ich Dir" erinnert mich an Sandkastenstreitereien.
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Sibirier
Zar/iza
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Anmeldungsdatum: 24.03.2004
Beiträge: 639
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 3:10 pm    Titel: ... Antworten mit Zitat

Erst mal ist es wichtig, auf welche Dauer die Einladung ausgestellt war.

Wenn die Einladung nur für 1 Monat ausgestellt war, bekommt man auch nur ein Visum für 1 Monat.

Über das Verfahren bei der Botschaft möchte ich mich nicht weiter äußern, da ich mich dazu schon geäußert habe.
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AnGro
Zar/iza
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Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 3:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Sibirier:
1.) in letzter Zeit haben wir oefter den Fall, das erstmalige Schengenvisa unabhaengig von der Einladung nur fuer einen Monat ausgestellt werden. Jahresvisaantraege werden regelmaessig abgelehnt.
2.) dass Du die Arbeitsweise der Botschaft auch von der Botschaftsseite her kennst, duerfte der Grund sein, dass Du sie verteidigst, da Du die Ursachen der Handlungen und deren Begruendungen kennst. Fuer Aussenstehende sind sie aber oft nicht nachvollziehbar und sogar beleidigend. Ich glaube auch nicht, dass sich die Einheimischen der moeglichen Rechtsmittel gegen Visaentscheidungen bewusst sind. Sie sehen in deutschen Behoerden die deutschen Pendants zu den russischen Behoerden, da sind Widersprueche meist zwecklos.
3.) Nix fuer ungut und viele Gruesse. Cool
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cookiey
Anfänger/in


Anmeldungsdatum: 19.04.2004
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 3:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

alle dokumente (krankenversicherung, verpflichtungserklaerung, visums-antrag...) waren fuer 90 tage - anfang mai bis ende juli - ausgestellt.
den beitraegen der anderen nach zu urteilen, scheint die begrenzung auf einen monat fuers erste visum dann wohl gang und gebe zu sein?!

rene
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AnGro
Zar/iza
Zar/iza


Anmeldungsdatum: 13.04.2004
Beiträge: 552
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 3:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In Moskau ja. Ist mir fuer Deutschland peinlich Embarassed . Ich muss wohl mehr emotionalen Abstand gewinnen Crying or Very sad .
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hc_blacki
Zar/iza
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Anmeldungsdatum: 31.01.2004
Beiträge: 592
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 4:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Heiratet einfach wenn sie da ist, dann seit Ihr ausm Schneider. Haben wir auch so gemacht. Very Happy
_________________
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Karsten Packeiser
Berater/in
Berater/in


Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 88
Wohnort: Moskau

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 5:29 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo AnGro,

Zitat:
Ich glaube auch nicht, dass sich die Einheimischen der moeglichen Rechtsmittel gegen Visaentscheidungen bewusst sind. Sie sehen in deutschen Behoerden die deutschen Pendants zu den russischen Behoerden, da sind Widersprueche meist zwecklos.


Rechtsmittel? Willst Du uns auf den Arm nehmen?. Wenn Ihr mir jemanden zeigt, der erfolgreich "Rechtsmittel" gegen Visaentscheidungen eingelegt hat, schreibe ich eine Reportage darüber.
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csey
Berater/in
Berater/in


Anmeldungsdatum: 10.08.2003
Beiträge: 79
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: Do Mai 27, 2004 9:39 pm    Titel: Restriktiver Antworten mit Zitat

Meine Freundin Natascha aus Kiew hatte 2001 mit ihren ersten Schengen-Visum (3 Monate) nicht viel Theater. Lediglich Theater für mich, da ich noch nicht wußte, wie man bei der Deutschen Botschaft im Kiew am schnellsten reinkommt. Jetzt hat sie gerade ihr 6-tes Schengen-Visum, wobei die Interviews in der Zwischenzeit "neugieriger" geworden sind.

Von Bekannten habe ich aber auch schon gehört, daß die Botschaft in Kiew Visumsanträge abgelehnt hat, natürlich ohne Begründung. Das kann bis zu einem Eintrag in einer schwarzen Schengen-Liste führen, natürlich auch ohne Begründung.

Auf der anderen Seite hat sie im vorletzten Winter ohne große Umstände und ohne jegliche Dokumente ein Großbritannien-Visum für 6 Monate bekommen. Das Ganze nur wegen eines Emails von mir, in dem ich genau gesagt habe, was wir wollten: "Für 3 Tage zum UEFA-Cup Spiel Celtic Glasgow - Vfb Stuttgart fliegen und schottischen Whisky probieren."

Auf folgendes auf jeden Fall achten:

1. Bei der Gültigkeitsdauer der Verpflichtungserklärung unbedingt auf dieser Formulierung bestehen: "gültig bis 3 Monate nach Einreise". Default ist 'was anderes.

2. In Kiew gehe ICH zur Botschaft mit 2 Kopien der Fotoseite des Reisepasses und der Verpflichtungserklärung. KV oder Flugticket sind NICHT nötig. Ich gebe den Besumszeitraum an und sie bekommt dann einen Termin zur Visumsaustellung, evtl. vorab ein Interview.

3. Im Winter ist es viel einfacher als im Sommer. Im Sommer stehen bis zu 1.000 Leute vor der Deutschen Botschaft rum. Dann gleich vor bis zur Absperrung und einen Botschafts-MA auf deutsch ansprechen. Der weist einem dann in eine sehr kleine Schlange. Im Winter gibt es manchmal gar keine Schlangen. Im letzten Januar wollte der Botschaftsmitarbeiter das Visum SOFORT ausstellen, ich hatte aber nur die Fotokopie dabei.
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