Verfasst am: Di März 30, 2004 3:11 pm Titel: Dickes Problem
So ich brauche jetzt mal bitte Eure Hilfe.
Meine Frau war heute im Ovir und hat das Formular zur Beantragung meiner Aufenthaltsgenehmigung geholt.
Dort sagte man ihr, daß die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung ca 6 Monate dauert. Gut soweit alles normal.
Mein Visum geht bis zum 10. Mai und wir dachten eine Visaverlängerung wäre problemlos zu bewerkstelligen.
Nun sagte man uns aber heute ( Mitarbeiterin + Direktorin im Ovir) daß es ab September letzten Jahres nicht mehr möglich ist, das Visum zu verlängern und ich müsste zurück nach Deutschland um mir dort ein neues Visum zuholen.
Ist das normal?????
Ich habe hier gelesen, das Einige Ihr Visum bis zur Fertigstellung der Aufenthaltsgenehmigung einfach verlängert haben.
Wenn ja wo und wie???
Verfasst am: Di März 30, 2004 6:57 pm Titel: Visaverlängerung
Hi,
ich habe es einfach bei der Ovir bekommen (nicht in Moskau). Aber bei mir war November 2002 und die 2. Verlängerung 01/2003. Mir sagte man jedoch auch schon damals, dass die Ovir das Visum nur bis 6 Monate Gesamtaufenthalt verlängern kann.
Es kann natürlich sein, wenn Du ein Jahresvisum hast, dass dieses die Ovir nicht verlängern kann und Du tatsächlich nach Deutschland mußt!
Aber genau kann ich Dir da leider nicht weiterhelfen!
ich habe mein Visa letzmalig im Oktober verlaengert, das ging ohne Probleme, und auch jetzt habe ich mit dem Sachbearbeiter im OWIR
- hier in Orenburg - ueber die Verlaengerung meines Visa gesprochen, wenn die Aufenthaltsgenehmigung nicht in dieser Woche fertig werden sollte. Aus dem Gespraech konnte ich keine Probleme entnehmen. Mir wurde nur gesagt, dass ich 10 Tage vor Ablauf 2 Passbiilder einreichen soll.
Morgen bin ich im OWIR - ich werde dann berichten.
Super, das wäre nett. Also ich bin jetzt in Moskau und habe ein 3 Monatiges Visum. Ich hab echt keine Lust nochmal 300 für nen Flug nach Berlin zu bezahlen.
Verfasst am: Mi März 31, 2004 1:51 pm Titel: Arrangement
Das folgende ist nur eine Idee, muessen wir diskutieren, ob real machbar...
Wie waere es, wenn Du den Pass jemanden mit nach DE mitschickst, sowie saemtlicher Papiere und wir hier in DE kuemmern uns um das neue Visum?
Und jemand, der nach Mo fliegt, nimmt es dann wieder mit zurueck.
Oder schicken per Expresspost?
Denn wo steht denn geschrieben, dass man persoenlich beim Konsulat erscheinen muss. Es gaebe auch noch die Moegl., die Unterlagen direkt ans Konsulat zu schicken. Was ja auf der Website steht:
Verfasst am: Mi März 31, 2004 3:39 pm Titel: Oeffnen des Visums
Das Visum muss 'geoeffnet' werden (wie es meine Frau immer so schoen ausdrueckt
Wenn du mit dem Visum dann nicht einreist, werde sie dir spaetestens bei der Registrierung dicke Probleme machen!! Von einer spaeteren Ausreise ganz zu schweigen!
Ich habe grade noch mal mit unserer Mitarbeiterin aus der Rechtsabteilung hier gesprochen. Sie meinte, normalerweise gaebe es die Moeglichkeit ein Visum zu verlaengern.... wenn man die Art des Visums nicht aendert.
Aber vielleicht gab es da wirklich Aenderungen die sich noch nicht rumgesprochen haben....
Verfasst am: Mi März 31, 2004 3:52 pm Titel: Zusatzdokument
Dann wuerde ich vom Konsulat ein Zusatzdokument erbitten, dass mir aus Kostengruenden (und weil es widersinnig ist) die Aus- und Wiedereinreise nur zur Erlangung des Visums erspart wurde, und welches dann bei der Registrierung und bei der Ausreise weitere Probleme verhindert.
Waere doch sicher mal etwas Neues!
Zieht es durch!
Denkt an unser leuchtendes Vorbild Metatron!
Regina, die Idee ist nicht schlecht aber ich denke es wird an der Kommunikation mit dem Konsulat scheitern.
Wenn ich schon sehe dass ich 2 für die Minute bezahlen muss um überhaupt mal jemanden an die Leitung zubekommen....
Und dann denke ich kann man mir am Telefon viel erzählen und wenn der Pass erstmal unterwegs ist, ist es zu spät.
Sorry aber den Brüdern traue ich nicht und für Experimente fehlt mir einfach die Zeit und das Geld.
Und die Damen vom Ovir lauern wie die Geier auf Fehler und es ist doch bestimmt sehr befriedigend einem "Ausländer" eine reinzudrücken und zu zeigen wer hier das Sagen hat.
Hallo,
bei mir hat heute OWIR die Papiere zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung unterschrieben - diese werden jetzt morgen mit der ueblichen Donnerstagspost zu Passport na Stol transportiert, wo ich Freitag ( morgen arbeiten die nicht ) angeblich den Stempel erhalten soll,
vorausgesetzt denen faellt nicht noch irgendetwas ein, man weiss ja nie.
Der Sachbearbeiter von OWIR jedenfalls hat gesagt, wenn das jetzt nicht klappt, dann verlaengert er mein Visa, das ja am 10.4 ablaeuft.
Auf meine Frage, ob ich darauf einen Rechtsanspruch habe, sagte er nein, aber OWIR habe einen Ermessensspielraum.
Ich werde jedenfalls am Freitag nach dem Passport na Stol Termin noch bei OWIR vorbeischauen, entweder weil ich ein Visa brauche, oder um zu erfahren, wo dieser ERMESSENSSPIELRAUM niedergeschrieben ist; vielleicht hilft das ja HC Blacki weiter dann. Also noch etwas Geduld.
Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin
Verfasst am: Mi März 31, 2004 4:29 pm Titel:
Ich habe auch schon Leute getroffen, die sich ein neues Visum per Post besorgt haben, während sie in Russland blieben, aber das ist schon ein paar Jährchen her, als die Registrierungsfrage - und damit dei Frage der Fristen zwischen Einreise und Registrierung - noch nicht so streng gehandhabt wurde.
Prinzipiell sind Visa - bis auf Tourismus-Visa - verlängerbar.
Vom Klienten einer in Russland tätigen Anwaltskanzlei erhielt ich im Juli 2003 ein Gutachten zu Visa, aus dem ich folgenden Abschnitt zur Visaverlängerung zitiere:
"III. Verfahren für die Visaverlängerung
Die Verordnung bestimmt auch das Verfahren für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Visa durch die zuständigen Behörden.
Obwohl die Möglichkeit der Visaverlängerung durch die Innenbehörden (Pass- und Visa-Dienst) auch schon früher existierte, war dieses Verfahren in der Praxis äußerst kompliziert wegen der Unklarheit der gesetzlichen Regelungen (die Regeln für die Visaverlängerung wurden durch interne Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums bestimmt, die nicht veröffentlicht wurden).
Verfahren für die Visaverlängerung
1. Visaverlängerungen durch die Innenbehörden
Nach den neuen Regeln ist in den durch die Verordnung vorgesehenen Fällen die Verlängerung von Visa bestimmter Kategorien (diplomatische, dienstliche, reguläre Arbeits- und Ausbildungsvisa) für die Dauer von bis zu einem Jahr möglich. In Ausnahmefällen (auf begründetes Gesuch und Vorlage der Dokumente, die die Notwendigkeit einer solchen Verlängerung bestätigen) kann die Gültigkeitsdauer eines Visums jeder Art zusätzlich für 10 Tage verlängert werden. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums sind folgende Dokumente vorzulegen:
1) ein schriftlicher Antrag des Ausländers an die zuständige Behörde an seinem Aufenthaltsort und
2) ein schriftliches Gesuch der ihn einladenden Organisation (bzw. Person).
2. Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines regulären Arbeitsvisums
Arbeitsvisa werden gemäß der Verordnung für die Dauer von 3 Monaten erstellt. Der Ausländer hat jedoch das Recht, nach seiner Einreise nach Russland die Gültigkeitsdauer des Visums bei der zuständigen Innenbehörde (dem Pass- und Visa-Dienst am Ort der Registrierung) verlängern zu lassen und ein Mehrfachvisum für die Dauer des mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrages (bzw. des zivilrechtlichen Dienstvertrages), jedoch maximal für 1 Jahr für jedes weiteres Visum zu erhalten (Pkt. 35 der Verordnung). Aus der o.g. Bestimmung folgt offensichtlich, dass, wenn der Vertrag für mehrere Jahre abgeschlossen wurde, der Ausländer das zweite und jedes weitere Jahresmehrfachvisum unmittelbar in Russland (bei dem zuständigen Pass- und Visa-Dienst) beantragen kann."
Es müsste also eigentlich in Russland möglich sein, das Visum zu verlängern.
Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin
Verfasst am: Mi März 31, 2004 4:37 pm Titel:
Ich stelle auch noch die ersten beiden Punkte des Gutachtens hier hinein:
"Änderungen der Gesetzgebung über das Verfahren für die Ausstellung russischer Visa
Mit Wirkung vom 25. Juni 2003 wurden durch die Regierungsverordnung Nr. 335 vom 09.06.2003 die neuen Regeln für die Erteilung und Verlängerung russischer Visa festgelegt (im weiteren die Verordnung genannt). Diese Verordnung wurde in Übereinstimmung mit den jüngsten Änderungen des Gesetzes Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation erlassen.
Die Verordnung bestimmt das Verfahren für die Erteilung, Verlängerung, Erneuerung und Annullierung der unterschiedlichen Visaarten.
I. Für die Visaausstellung zuständige Behörden
Folgende Behörden sind berechtigt, Visa zu auszustellen:
1. Russische diplomatische und konsularische Vertretungen (stellen Visa aller Kategorien und Arten aus);
2. Außenministerium (erteilt diplomatische Visa und Dienstvisa sowie kurzfristige Visa, die durch Konsularstellen an der russischen Grenze ausgestellt werden);
3. Innenministerium und lokale Innenbehörden (erstellen Transitvisa, verlängern die Gültigkeitsdauer, erneuern und annullieren Visa).
II. Kategorien und Arten der auszustellenden Visa
In Übereinstimmung mit der Visaklassifizierung, die durch Artikel 25.1 und 25.2 des Gesetzes Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation eingeführt wurde, bestimmt die Verordnung (1) Visaarten (nach der Zahl der gestatteten Einreisen): einfaches Visum; Visum zur zweimaligen Einreise; Mehrfachvisum, sowie (2) Visakategorien (abhängig vom Reisezweck) wie folgt:
1. Diplomatische Visa (ДП) - werden ausländischen Bürgern ausgestellt, die Inhaber von Diplomatenpässen sind.
2. Dienstvisa (СЛ) - werden ausländischen Bürgern aufgrund eines Dienstpasses ausgestellt (z.B. Mitgliedern offizieller ausländischer Delegationen).
3. Reguläre Visa (О) - für eine ausführliche Darstellung der Arten regulärer Visa siehe unten*.
4. Transitvisa (ТР1, ТР2) - ТР1 einfaches Visum und ТР2 Visum zur zweimaligen Einreise.
5. Visa für Personen mit zeitweiligen Aufenthalt (ВП) - werden ausländischen Bürgern für die Einreise nach Russland zum Zweck des zeitweiligen Aufenthalts erteilt.
* In den meisten Fällen werden den nach Russland einreisenden ausländischen Staatsangehörigen reguläre Visa erstellt, die sich abhängig vom Reisezweck in folgende Gruppen gliedern:
Art, Reisezweck und Gültigkeitsdauer
Reguläres Geschäftsvisum «Д»
Wird zum Zweck von Geschäftsreisen für die Dauer von 3 Monaten (als einfaches Visum bzw. Visum zur zweimaligen Einreise) oder für die Dauer von 1 Jahr erteilt. Ununterbrochener Aufenthalt des Ausländers in Russland auf Grundlage eines Jahresgeschäftsvisums darf 180 Tage nicht überschreiten. Die gesamte erlaubte Aufenthaltsdauer muss durch das Außenministerium festgesetzt werden.
Reguläres Arbeitsvisum «Р»
Wird zum Zweck der Arbeitsaufnahme für die Dauer von 3 Monaten erteilt. Nach der Einreise nach Russland kann das Visum für die Dauer des Arbeitsvertrages, jedoch maximal bis zu einem Jahr verlängert werden (s. unten).
Reguläres Besuchervisum «Ч»
Wird auf Grund einer privaten Einladung zu privaten Besuchszwecken für die Dauer von bis zu 3 Monaten erteilt. Kann als einfaches Visum oder als Visum zur zweimaligen Einreise erteilt werden.
Reguläres Touristenvisum «Т»
Wird für die Dauer von bis zu einem Monat auf Grund eines Touristenvouchers und einer Reisebestätigung eines russischen Reiseveranstalters erteilt. Kann als einfaches Visum oder als Visum zur zweimaligen Einreise erteilt werden.
Reguläres Touristenvisum für Gruppen «ТГ»
Wird ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die nach Russland als Touristen als eine Gruppe (5 bis 50 Personen) einreisen. Kann als einfaches Visum oder als Visum zur zweimaligen Einreise erteilt werden.
Reguläres Ausbildungsvisum «У»
Wird zu Ausbildungszwecken in einer russischen Bildungseinrichtung für die Dauer von 3 Monaten erteilt. Das Visum kann nach der Einreise nach Russland am Ort der Registrierung des Ausländers verlängert werden.
Reguläres humanitäres Visum «Г»
Wird zu Zwecken der Entwicklung wissenschaftlicher, kultureller, sportlicher oder religiöser Beziehungen und Kontakte erteilt.
Maximale Geltungsdauer: 1 Jahr.
Reguläres Einreisevisum zum Erhalt von Asyl «А»
Wird einem Ausländer bei Vorlage eines Beschlusses der zuständigen Innenbehörde über seine Anerkennung als Flüchtling erteilt, kann nur als einfaches Visum erteilt werden."
Anmeldungsdatum: 20.07.2003
Beiträge: 124
Wohnort: Berlin
Verfasst am: Mi März 31, 2004 4:44 pm Titel:
Es hängt nun davon ab, welche Art von Visum Sie haben, hc_blacki.
Bei Problemen mit den Bürokraten der unteren Ebene immer nach den "prijomnye tschasy natchalnika" (Sprechstunden des Behördenleiters) fragen. Zur Not sich an wiederum dessen Vorgesetzten wenden. Und immer gut gefrühstückt, ausgeruht, korrekt gekleidet und frisiert in den Kampf mit der russischen Bürokratie gehen. Schwache Nerven, Herumbrüllen, Verzweiflungsatacken machen auf diese Menschen keinen Eindruck, Sekundärtugenden schon.
Ich habe ein privates Visum, meine Frau wird morgen aber bei einer übergeordneten Stelle versuchen es verlängern zu lassen.
Danke für Eure vorläufige Hilfe, ich melde mich morgen wieder.
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